uns nicht nur, sondern versprach uns auch Schutzg gegen die maßlosen An-
sprüche der Alliierten, die sich bereits allenthalben meldeten. Wir mußten
uns von vornherein zur Wehr setzen gegen ein polnisches Danzig, gegen
die gewaltsame Lostrennung Elsaß-Lothringens, gegen den NRaub der
5. Freie, weitherzige und unbedingt unparteiische Schlichtung aller kolonialen
Ansprüche unter strenger Beobachtung des Grundsatzes, daß bei der Entscheidung
aller solcher Souveränitätsfragen die Interessen der betroffenen Bevölkerung gleiches
Gewicht haben müssen wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechts-
anspruch bestimmt werden soll.
6. Räumung des ganzen russischen Gebiets sowie Regelung aller Fragen, die
Rußland betreffen, so daß die beste und freieste Zusammenarbeit der anderen Welt-
völker ihm zu einer unbeeinträchtigten und unbehinderten Gelegenheit verhilft, seine
eigene politische Entwicklung und nationale Politik unabhängig zu bestimmen und
ihm eine herzliche Aufnahme in die Gesellschaft freier Nationen unter selbstgewählten
Staatseinrichtungen sicher ist; und nicht nur das, sondern auch Beistand jeder Art,
den es brauchen und selber wünschen mag. Die Behandlung, die Rußland in den
nächsten Monaten von seinen Brudervölkern zuteil werden wird, wird der Prüfstein
ihrer guten Absichten, ihres Verständnisses für seine Bedürfnisse, auch wo sie von
ihren Interessen abweichen, und ihres verständigen und selbstlosen Mitgefühls sein.
7. Belgien muß, worin die ganze Welt übereinstimmen wird, geräumt und wieder-
hergestellt werden, ohne jeden Versuch zur Beschränkung seiner Souveränität, die
es in gleicher Weise wie alle anderen freien Nationen genießt. Keine andere einzelne
Handlung wird wie diese dazu dienen, unter den Bölkern das Vertrauen in die
Rechte wiederherzustellen, die sie selbst sich zur Regelung ihrer Beziehungen unter-
einander gesetzt haben. Ohne diesen heilenden Eingriff sind Bau und Geltung des
Völkerrechts für immer erschüttert.
8. Alles französische Gebiet sollte befreit und die besetzten Teile wiederhergestellt,
das Unrecht aber, das Frankreich von Preußen im Jahre 1871 in Elsaß-Lothringen
zugefügt wurde und fast ein halbes Jahrhundert den Weltfrieden gestört hat, sollte
wieder gutgemacht werden, damit der Friede im Interesse aller wieder gesichert wird.
9. Eine Berichtigung der Grenzen Italiens nach dem klar erkennbaren nationalen
Besitzstand sollte durchgeführt werden.
10. Den Völkern Osterreich-Ungarns, deren Platz unter den anderen Nationen
wir gewährleistet und sichergestellt zu sehen wünschen, müßte freiester Spielraum zu
selbständiger Entwicklung gegeben werden.
11. Rumänien, Serbien und Montenegro sollten geräumt und die besetzten Ge-
biete zurückerstattet werden; Serbien sollte einen freien und sicheren Zugang zur See
erhalten, und die Beziehungen der Balkanstaaten zueinander sollten durch freund-
schaftliche Verständigung auf den geschichtlich feststehenden Linien der Zugehörig-
keit und des Volkstums bestimmt werden; auch müßten völkerrechtliche Sicherungs-
verträge über die politische und wirtschaftliche Anabhängigkeit und Unverletzlichkeit
des Gebiets der Balkanstaaten gegeben werden.
12. Den türkischen Teilen des gegenwärtigen Osmanischen Kaiserreichs sollte un-
bedingte Selbständigkeit gesichert werden. Aber den anderen Nationalitäten, die
jeht unter türkischer Herrschaft stehen, sollte völlige Sicherheit des Lebens und ganz
ungestörte Gelegenheit zu selbständiger Entwicklung gesichert werden; die Dardanellen
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