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Die Inhaber der Staatsgewalt in den einzelnen Territorien
waren also gerade wie heute in dieser Körperschaft vertreten
und so an der Reichsreglerung beteiligt.
vb. Gerade wie heute waren die Bevollmächtigten der
Fürsten nicht in der Lage, nach freier individueller llber-
zougung ihr Stimmrecht auszuüben, sondern sie richteten sich
lediglich nach der ihnen von ihrer Regierung gegebenen In-
struktion. Nicht sie selbst stimmen, sondern ihre Auftraggeber
stimmen durch sie, sodaß auch in dieser Beziehung sowohl der
alte Reichstag als auch der moderne Bundesrat von einer
parlamentarischen Körperschaft die tiefgreifendsten Unterschiede
zeigen.
c. Auch die Funktionen beider Versammlungen stimmen
im allgemeinen überein; so nehmen beide teil an der Gesetz-
gebung und einterpretation, Beschlußfassung über Krieg und
Frieden, Besteuerung und manchmal auch an der Gerichts-
barkeit (IPPO. Art. 8 F 2) 13), sodaß sie prinzipiell eine weiter-
gehende Kompetenz als ein Parlament haben. .
d) Schließlich hat der Bundesrat mit dem altdeutschen
Reichstage das Merkmal gemeinsam, daß sich in ihnen eine
Doppelnatur zeigt. Einerseits sind sie als Vertretungsorgan
der Fürsten in ihrer Macht zugute kommender, die Reichs-
gewalt aber beschränkender Körper, anderseits sind sie Reichs-
organe und als solche Mitträger der Souveränität des Reiches.
Und weiter stimmen beide Einrichtungen darin miteinander
überein, daß ihre Tätigkeit insofern vom Kaiser abhängig ist,
als sie auf sein Geheiß hin zusammentreten und wirksam
werden. Und gerade wie der Bundesrat seit dem Jahre 1883
ständig tagt, so war auch der Reichstag seit dem jüngsten
Reichsabschied von 1654 in Regensburg (Diete de Ratis-
bonne) permanent geworden. #) «
13) Brunner, S. 282.
14) Wie sehr der frühere Reichstag (und der Bundestag) auf den
Bundesrat eingewirkt haben, ist aus Art. 10 der Reichsverfassung klar er-
sichtlich, der in der Gewährung des diplomatischen Schutzes für die Bundes-
ratsmitglieder durch den Kaiser (richtiger König von Preußen) ihren früheren
diplomatischen Charakter wieder aufleben läßt.