zur Zurückführung derselben in die Heimat getroffen
werden.
Um die Herstellung von Kriegsbedarf aller Art zu sichern,
machte sich gleich zu Anfang, aber auch im Verlauf des
Krieges eine rege Bautätigkeit nötig.
Neu= und Erweiterungsbauten mußten besonders
im Bereiche der Feldzeugmeisterei vorgenommen werden.
Besonders umfangreiche Neubauten brachte die Notwen-
digkeit der aufs höchste zu steigernden Munitionsanfertigung
mit sich. Auf dem Gelände des Artilleriedepots Dresden
wurden fünf Munitions-Anfertigungsgebäude, zwei Lager-
häuser, ein Arbeiter-Aufenthaltsgebäude mit den nötigen
Nebenanlagen, Gleisanschlüssen, Verkehrswegen und Förder-
bahnen errichtet. Um mehrere Lagergebäude wurde das
Depot in den Jahren 1915 und 1917 vergrößert. Im
Jahre 1916 wurde eine neue Munitionsanstalt am Nord-
ende des Munitions-Magazingeländes mit einem Kosten-
aufwande von 800 doo Mark errichtet. Die Feldzeug-
meistereibahn erhielt zur Erleichterung des Munitionstrans=
portes zwei Behelfsschuppen.
lber die Bauten zur Munitionsherstellung auf dem
Truppenübungsplatz Zeithain ist bereits oben berichtet wor-
den. Die Munitionsanstalt des Artilleriedepots Bautzen bei
Kleinwelka mußte erheblich erweitert werden. Besonders
wichtig wurde die Munitionsanstalt Bautzen für die Her-
stellung von schwerer Fußartillerie-Munition. In dem be-
schleunigt fertiggestellten Artilleriedepot Chemnitz wurde der
volle Betrieb zu Anfang des Jahres 1917 aufgenommen.
Schließlich wurde im Herst des Jahres 1916 begonnen,
eine erst kürzlich fertiggestellte und mit geeigneten An-
lagen für die Munitionsfabrikation versehene Kunsiseide-
fabrik in Plauen i. V. zu einer. Munitionsanstalt auszubauen.
Die Fabrik wurde für Kriegsdauer erpachtet.
Zu einem Reservelazarett (II Dresden) wurde die östliche
Hälfte des Traindepoto Dresden umgebaut.
Auf dem Truppenübungeplatz Zeithain wurde ein Ab-
nahme-Schießplatz für Minenwerfer und Wurfminen,
in Königsbrück ein Scharfschießplatz für das neuaufzustel-
lende Minenwerfer-Ersatzbataillon Nr. 8 angelegt.
Das Beschaffungswesen gehörte zu den schwierig-
sten Gebieten, die die Waffen= und Industrieabteilung zu
bearbeiten hatte. Bezüglich der Beschaffung von Infanterie-
waffen war Sachsen zunächst auf die rheinisch-westfälische
Industrie angewiesen. Beschaffende Stelle in Sachsen war
die Feldzeugmeisterei Dresden.
Die eigene Industrie des Landes und die Munitionsfabrik
Dreesden beschränkten sich auf die Zusammensetzung der ein-
zelnen Waffenteile. Die Fertigstellung von zunächst täglich
hundert, später hunderfünfzig Gewehren wurde angestrebt.
Die Anschaffung neuer Maschinen, Werkzeuge und Lehren
war hierzu nötig.
Schon zu Anfang des Krieges wurden alle Maßnahmen
ergriffen, um die von der Obersten Heeresleitung geforderte
Steigerung der Munitionsherstellung durchführen zu können.
Aus der Privatindustrie wurden dreißig meist sächsische,
einige schlesische Fabriken herangezogen, die die fertig be-
arbeiteten Geschosse und die einzelnen Zünderteile lieferten.
In den meisten Fabriken wurde von vornherein mit Höchst-
leisiung gearbeitet. Gleichzeitig wurde für die Schaffung
größerer Reserven gesorgt. —
Die Behandlung der Angelegenheiten solcher Rohstoffe,
deren Knappwerden — hauptsächlich infolge des Eintrittes
Englands in den Weltkrieg — befürchtet werden mußte,
ließ ein einheitliches Vorgehen der vier Kriegsministerien
wünschenswert erscheinen. Um den Verkehr mit den wich-
tigsten dieser Stoffe, als Kupfer, Feinzink, Aluminium,
Gummi besser überwachen zu können, wurde in den letzten
Augusitagen des Jahres 1914 bereits beim preußischen
Kriegoministerium eine Kriegsrohstoffabteilung ins
Sachsen in großer Zelt. Band II
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Leben gerufen. Von den Abteilungen des sächsischen Kriegs-
ministeriums hatte sich naturgemäß namentlich die Ab-
teilung 1 B und die später daraus hervorgehende Abteilung VI
mit Rohstoffangelegenheiten zu befassen. Sie hatte zunächst
die Aufgabe, die Rohstofflager der größeren Fabriken und
Lieferanten zu beschlagnahmen, nachdem Bestands= und
Bedarfofeststellungen getroffen waren.
Um die durch Beschlagnahme, Requisition usw. verfüg-
bar gewordenen Rohstoffmengen nun den mit Heeresliefe-
rungen betrauten Industrien zugänglich zu machen, wurden
von Industrien Rohstoffgesellschaften gebildet, die
die Verteilung übernahmen. Der Kriegsmetall-Aktiengesell-
schaft folgte die Kriegswollbedarf-Abtiengesellschaft, die
Kriegsleder-, Kriegschemikalien= usw. Aktiengesellschaft. Alle
auf diese Gesellschaften und ihre Tätigkeit bezüglichen Ver-
fügungen wurden, soweit das sächsische Kriegsministerium
zuständig war, zunächst von der Abteilung I B bearbeitet.
Bei der Neueinteilung der Abteilung VI gingen diese An-
gelegenheiten auf die Sektion D 1 über. Die Fülle und
Vielseitigkeit der Arbeit, die die Abteilung VI zu erledigen
hatte, würde, wollten wir sie ausführlich schildern,
Bände beanspruchen. Es liegt nicht im Charakter unseres
volkstümlichen „Sachsen in großer Zeit“, dies zu tun.
Aber übergehen wollen wir auch nichts. Es sei deshalb ge-
stattet, mit sogenannten Stichworten fortzufahren.
In die Tätigkeit der Waffen= und Industrieabtei-
lung fielen die Angelegenheiten zur Regelung der Gas-,
Wasser= und Elektrizitätsversorgung; die Freigabe
von Baustoffen (Dachpappe u. dgl.); die Bewirtschaf-
tung von Holz, Kork, Kautschuk, Guttapercha
usw.; die Beschaffung von Leder, Korbweiden; die
Ziegel= und Zementbewirtschaftung: die Metall-
verteilung; die Einschränkung des Baumwollstoff--
Verbrauchs; die Gewinnung neuer Spinnfaser (Nessel
u. dgl.):; die Beschlagnahme von Kanin-, Hasen= und
Katzen fellen und vieles, vieles andere.
Den Anstrengungen der Feinde, Deutschland nicht nur
militärisch, sondern auch wirtschaftlich zu besiegen, konnte
die bewaffnete Macht allein auf die Dauer nicht stand-
halten. Es galt, die gesamte, noch nicht zum Heereodienste
in irgendeiner Form herangezogene Bevölkerung zur Ver-
teidigung des Vaterlandes zweckdienlich zu verwenden.
Für diese gewaltige Aufgabe wurde durch allerhöchste Kabi-
nettsorder vom 1. November 1916 das Kriegsamt in
Berlin ins Leben gerufen. W) nicht mehr nur ein Heer,
sondern ein Volk in seiner Gesamtheit im Kampfe stand,
mußte jeder Volksgenosse seine Arbeitskraft in den Dienst
des Ganzen stellen, mußte an der Stelle mitarbeiten, zu
der ihn seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten geschickt
machten. Jede Betätigung, deren Ziele nicht in irgendeiner
Weise Mitwirkung an der Kriegführung oder der Volks-
versorgung war, mußte in einer solchen Zeit unnütz er-
scheinen. Dieser Gedankengang etwa bildete den Inhalt
der Begründung zum „Gesetz über den vaterlän-
dischen Hilfsdienst“ und legte gleichzeitig die Ziele des
Kriegsamtes fest. Die staatsrechtliche Grundlage für die Er-
füllung der genannten Aufgabe war somit geschaffen.
Für Sachsen wurde die Errichtung von einer Kriegs=
amtsstelle bei jedem stellvertretenden Generalkommando
beschlossen. Diese Stellen wurden den Generalkommand#
angegliedert, unterstanden aber dem Kriegoministerium und
waren dessen Organe für die im Bereiche der stellv. General-
kommandos sich ergebenden kriegswirtschaftlichen Aufgaben.
Im einzelnen waren die Aufgaben der Kriegsamts-
stellen: Die Beschaffung und Verwendung der Arbeits-
kräfte für die im Kriegointeresse tätigen staatlichen und
privaten Betriebe einschließlich der Frauen, Gefangenen,
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