Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

Chronologische  Übersicht

der  in  der  Gesetz-Sannulung  für  die  Königlichen  Preußischen  Staaten

vom  Jahre  1842.

enthaltenen  Verordnungen.

 

Datum
des

Gesetzesc.

Ausgegeben
zu

Berlin.

Inhalt.

Nr.
des
Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1841.
10.  April.

13.  Septbr.
8.  Oktbr.

4.
Deibr.

18.

Jahrgang

1842.
18.  Febr.

4.  Febr.

15.  Jan.

15.

13.  März.

15.  Jan.

18.

 

 

1642.

Staatsvertrag  zwischen  Preußen,  Hannover  und
Braunschweig,  über  die  Ausführung  einer  Eisenbahn
  von  Magdeburg  über  Occhersleben
nach  Braunschweig,  Hannover  und  Minden.

Staatsvertrag  zwischen  Preußen  und  Braunschweig,
  über  die  von  letzterm  innerhalb  des
Preußischen  Gebiels  auszuführende  Eisenbahn
von  Oschersleben  bis  Wolfenbüttel,  zum
Anschlusse  an  die  von  dort  nach  Braunschweig
gehende  Bahn.

Statut  der  Magdeburg-Halberstädter  Eisenbahn-Gesellschafe.


Genehmigungs-Urkunde  der  Zusag-Artikel  XIV.
und  XV.  zur  Rheinschifffahrts-Abte  vom
31.  März  1831.,  die  jfährlichen  Zusammenkünfte
  der  zur  Central-Kommission  in
Mainz  abgeordneten  Bevollmächtigeen  und  die
Ausnahme  von  dem  Oberlast-Verbote  betreffend,
  I.  Protokolls  der  Central-Rheinschifffahrts-Kommission
  vom  21.  September  1840.

Ministerial-Erklärung  (und  Bekanntmachung  vom
23.  Dezhr.  1841.)  über  die  zwischen  der  Königlich
Preußischen  und  Herzoglich  Braunschweigischen
Regierung  getroffene  Ubereinkunft  zur  Beförderung
  der  Rechtspflege.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  den  Zahlungs-Termin
  der  Kaufgelder  im  Subhastations-Verfahren
  in  der  Rheinprovinz.

Deklaration,  betreffend  die  erfolgte  Aufhebung  der
Bestimmungen  im  Thl.  II.  Buch  4.  Tit.  5.
Art.  9.  é  4.  u.  5.  des  Preußischen  kandreches
  von  1721.  über  das  Verhältniß  des  neuen
Erwerbers  eines  mit  Hypotheken  belasteten
Grundstücks  zu  den  Realberechtigteen.

Verordnung,  wegen  näherer  Bestimmung  der  im  H.  5.
der  Kreis-Ordnung  für  das  Herzogthum  Pommern
  und  Fürstenthum  Rügen  vom  17.  August
1825.  enthaltcenen  Vorschriften  über  die  Vertretungen
  im  Sgtande  der  Rickerschaft.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  die  Gültig  keit  und
erekutorische  Kraft  der  von  den  General=Kommissionen
  und  den  übrigen  im  Ressort  der- 



 

2244.
(Anl.)

2231.

 

46  51.

5157.

59-74.