sie von den bereits im Frieden dazu bestimmten Verwal-
tungsorganen in Empfang genommen, gesichtet und, wenn
nötig, instandgesetzt werden. Da voraussichtlich die Unter-
bringung der großen Mengen von Gegenständen auf erhebliche
Schwierigkeiten stoßen würde, mußten Anweisungen für
die Belegung aller verfügbaren geeigneten Räume, im Not-
fall für die Lagerung im Freien vorbereitet werden. Der
Teil des Heeresgerätes, der in den Parks der Armeeober-
kommandos, den Depots, Wirtschafts= und Fabrikbetrieben
der Etappeninspektionen hinter der Front aufgestapelt war,
— und das war der bei weitem größere —, sollte in vor-
handenen oder neu zu bildenden „Sammellagern“ in
Etappengebiet gesichtet und von dort in geschlossenen Güter-
zügen in das Heimatsgebiet abtransportiert werden. Hier
sollten in großzügig angelegten „Demobilmachungslagern“
diese Geräte Aufnahme finden, bis von der Heeresverwal-
tung über sie, sei es in deren eigenem Interesse, sei es zwecks
Überlassung an die Volkswirtschaft, verfügt werden würde.
Um ein erfolgreiches und vor allem einheitliches Vor-
gehen aller Behörden gelegentlich der Demobilmachungs-
vorbereitungen zu erzielen, hatten die stellvertretenden Gene-
ralkommandos. und alle obersten Waffenbehörden der Hei-
mat sichten“ aufzustellen, die durch
mondslüchr Veränderungsnachweisungen auf dem Laufenden
zu erhalten waren. Die sächsische Feldzeugmeisterei gab
eine besondere Demobilmachungsanweisung, die Kriegs-
amtstelle Leipzig eine „Anweisung der Arbeitsverteilung für
die Vorbereitung und Durchführung der Demobilmachung
im Bereiche des stellv. Generalkommandos XIX“ heraus.
Neben der rein militärischen erforderte die militär-
wirtschaftliche Demobilmachung sorgfältigste Vor-
bereitung. Es galt vor allem, die auf den gewaltigen
Kriegsheeresbedarf eingestellten militärwirtschaftlichen Be-
triebe in materieller wie personeller Beziehung auf ein
Leistungsmaß herabzusetzen, das den veränderten, geringe-
ren Bedürfnissen entsprach. Es mußten zunächst Ubersichten
darüber geschaffen werden, wann die von den technischen
Instituten usw. über das friedensmäßige und voraussicht-
lich nachkriegsmäßige Maß hinaus ermieteten Räume und
Anlagen entbehrlich für die Heeresverwaltung werden wür-
den. Diejenigen Eigenbetriebe der Heeresverwaltung mußten
bestimmt werden, die mit der Demobilmachung zu bestehen
aufhören sollten. Es mußte festgesetzt werden, welche Auf-
träge bei Friedensschluß noch nicht erledigt sein würden und
wie mit ihnen zu verfahren sein würde. Für rechtzeitigen Er-
satz der mit Ausspruch der Demobilmachung aus den wirt-
schaftlichen Betrieben der Heeresverwaltung ausscheidenden
Militärpersonen mußte gesorgt, namentliche Verzeichnisse
der Zurückbehaltenden mußten aufgestellt werden.
Für die volkswirtschaftliche Demobilmachung
waren im allgemeinen die Zivilministerien zuständig,
namentlich für die materielle. Die personelle, die die
gesamte Umstellung der Volkswirtschaft auf den Frie-
denszustand umfaßt, sollte ausschließlich Sache der Heeres-
verwaltung sein. Es galt, die bisher im Interesse der
Heeres= und Kriegewirtschaftsbedürfnisse verwendeten Men-
schenkräfte zunächst in die Volkswirtschaft der Ubergangs-=
zeit so glatt und zweckmäßig wie möglich hinüberzuleiten.
Die Kriegsamtstellen und Kriegowirtschaftsämter sahen
sich hier vor Aufgaben von schwerwiegendster Bedeutung
gestellt. Leitender Grundsatz war dabei: sobald als mög-
lich und in weitestem Umfange dem Staats-, Wirtschafts-
und Geistesleben wieder die geeigneten Kräfte zuzuführen.
Vorwiegend die militärischen Interessen sollten für die
Entlassungen, für deren Ausführung namentlich die wirt-
schaftlichen maßgebend sein.
Um die personelle Demobilmachung in diesem
Sinne durchführen zu können, mußte ein Bild über die
voraussichtliche Lage des Arbeitsmarktes bei Kriegsende
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geschaffen werden. Zu diesem Zwecke fand im August 1917
eine Betriebszählung statt, deren Ergebnisse durch die Er-
hebungen der Kriegsamtstellen über den voraussichtlichen
Bedarf an Arbeitskräften bei der Demobilmachung inner-
halb ihrer Korpsbezirke zweckmäßig ergänzt wurden.
Ein besonders wichtiges Gebiet war die Abstoßung der
weiblichen und jugendlichen Arbeitskräfte, die die männ-
lichen während des Krieges in großem Umfange hatten
ersetzen müssen. Damit im Ernstfalle Härten vermieden
und besonders ein hoher Prozentsatz von Frauen und
JFrgendlichen nicht plötzlich brotlos würde, mußten die
Kriegsamtstellen über den voraussichtlichen Stand der
Frauenarbeit nach dem Kriege statistische Erhebungen an=
stellen, auf Grund deren die Grundsätze für die Umstellung
der Frauen= und Jugendlichenarbeit aufzustellen waren.
Da mit Eintritt der Demobilmachung eher eine Steige-
rung, als eine Minderung der Kleinwohnungsnot zu er-
warten war, mußten zunächst die Wohnungsnotgebiete fest-
gestellt und Erörterungen über Abhilfemaßnahmen ge-
pflogen werden. Alle Anregungen von seiten der bürger-
lichen Behörden, alle Ersuchen um Uberlassung von Bau-
stoffen und besonders Baracken aus Heeresbeständen wur-
den eingehend in Erwägung gezogen, ohne daß die Frage der
baldigen Schaffung von Kleinwohnungen restlos gelöst wurde.
Bezüglich der Verwertung des entbehrlichen Heeres-
gerätes und der Zuführung desselben an die Volkswirt-
schaft wurde im Dezember, 19118 die Gründung des Reichs-
verwertungsamtes in Berlin vollzogen. Für Sachsen
wurde eine Landesstelle in Dresden errichtet. —
Abteilung VII (Versorgungsabteilung)
Die Geschäfte einer Versorgungsabteilung wurden
bis zum 30. Oktober 1916 von der Sektion B der Justiz--
abteilung besorgt.
Die Einrichtung einer besonderen Abteilung — Abtei-
lung VII — für diese Angelegenheiten machte sich jedoch
nötig. Bereits kurze Zeit nach Ausspruch der Mobilmachung
wurden Regelungen der Pensionsangelegenheiten ehemaliger
Offiziere und Beamten, die wieder in Heeresdienste traten,
erforderlich. Die ersten Verluste des Krieges brachten An-
träge auf Witwen= und Waisengeld, deren Zahl sich rasch
vermehrte. Sogenanntes „Elterngeld“, sowie besondere Zu-
wendungen wurden je länger je mehr beantragt. Die Prü-
fung der Entwürfe zur Abänderung der Militär-Pensions-
und Hint setze machte erhöhte Ar-
beitsleistung nötig; die Aufgaben, die die soziale Fürsorge
für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene und das Kapital-
Abfindungegesetz stellten, drängten zur Schaffung einer be-
sonderen Ministerialabteilung, die mit dem 1. November
1916 vonstatten ging. Mit diesem Zeitpunkte siedelte die
Abteilung in das Grundstück Katserstraße Nr. 7 über, um
am 1. April 1918 nach Hospitalstraße Nr. 7 umzuziehen.
Chef der Abteilung war der Wirkliche Geheime Kriegsrat
Feine, nach dessen um Mitte 1918 erfolgten Tode der
Wirkliche Geheime Kriegsrat Lissner.
Die Tätigkeit der Abteilung im einzelnen zu schildern,
würde zu weit führen. Es mag eine Aufzählung der An-
gelegenheiten genügen, die während des Krieges die Ab-
teilung besonders beschäftigt haben: Neben den schon er-
wähnten Pensionsregelungen wiederverwendeter pensionier-
ter Offiziere und Beamten, Neupensionierungen von Offi-
zieren und Beamten infolge Kriegsdienstbeschädigungen;
Anträge von Witwen und Waisen gefallener oder infolge
Kriegsdienstbeschädigung verstorbener Offiziere und Be-
amten; Einsprüche von Rentenempfängern und Hinter-
bliebenen gegen ihre Abfindung; Elterngeldanträge; Zu-
wendungen für Hinterbliebene der Unterklassen, für Eltern,
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