Full text: Sachsen in großer Zeit. Band II. Die Kriegsjahre 1914 und 1915. (2)

gebiet wurde ihr das Kassen-, Rechnungs= und Verpflegungs- 
wesen der sämtlichen sächsischen Kriegsgefangenenlager zu- 
gewiesen. 
Die Intendantur ging nun daran, in die Rechnungs- 
legung die unentbehrliche Einheitlichkeit zu bringen. Das 
hat sich in der Folge um so mehr bewährt, als die Zahl 
der Arbeitskommandos ständig wuchs und zuletzt in ganz 
Sachsen auf etwa 20 000 gestiegen war. Auch für den 
Fernstehenden dürfte sich daraus ein Begriff von dem Um- 
fang der Aufgabe ergeben, die zu bewältigen war. 
Mit der Beschaffung der Lebensmittel hatte die Inten-= 
dantur der sächsischen Kriegsgefangenenlager nichts zu tun. 
Ihr lag nur die Prüfung des Rechenwerkes an der Hand 
der Belege ob. Es bedurfte vielfach einer mühsamen An- 
leitung des meist wenig geschulten Lagerpersonals, ehe die 
erwünschte Einheitlichkeit und Ubersicht in der Abrechnung 
erreicht war. 
Im Zusammenhang hiermtt sind noch die landwirtschaft- 
lichen Betriebe zu erwähnen, die von den Gefangenen- 
lagern ins Leben ge- 
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Intendantur bleibt als selbständige Behörde bestehen, bis 
von den Gefangenenlagern die letzte Abrechnung erfolgt ist. 
Dann tritt auch sie von der Schaubühne des Weltkrieges 
mit dem Heldenstück „Sachsen in großer Zeit“ abl 
Das Verforgungswesen bei den stellv. Intendanturen 
von Ratsassessor Dr. Walter Fischer, Dresden 
Die schweren Opfer, welche unsere tapferen Truppen 
schon in den ersten Schlachten bringen mußten, machten 
sich bei den heimatlichen Dienststellen sehr bald auf dem 
Gebiete des Versorgungswesens bemerkbar. Galt es doch 
mun, die zahlreichen Kriegsbeschädigten sowie die Witwen 
und Waisen vor Not zu schützen und in den Genuß der 
Versorgungsgebührnisse zu setzen. Die Tätigkeit der stell- 
vertretenden Intendanturen erstreckte sich hierbei auf die 
Kriegobeschädigten, soweit sie zu den Personen des Soldaten- 
standes vom Feldwebel abwärts und zu den Unterbeamten 
der Heeresverwaltung gehörten, und auf die Hinterbliebenen 
dieser. Ihre Aufga- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
   
  
  
rufen wurden. Be- 
sonders in den La- 
gern Königsbrück 
und Bautzen erreich- 
ten diese Betriebe 
einen bedeutenden 
Umfang. Zu ihrer 
Errichtung und Un- 
terhaltung mußtedie 
Heeresverwaltung 
beträchtliche Sum- 
men vorschießen, 
über deren sachge- 
mäße Verwendung 
die Intendantur 
gleichfalls zu wachen 
hatte. — 
Die Bekleidungs- 
wirtschaft der Kriegs 
gefangenenlager 
war in der Haupt 
sache bei den stellver- 
tretenden Intendan= 
turen verblieben. 
Die Intendantur der 
sächsischen Kriegsgefangenenlager übernahm aber die Er- 
ledigung des gesamten hier einschlagenden Schriftverkehrs mit 
den Lagern und die Prüfung des Verwendungsnachweises 
über die verausgabten Bekleidungsstücke. Dieser Nachweis 
gestaltete sich infolge der Notwendigkeit, für die Tausende 
von Gefangenen an die Arbeitgeber Kleidungsstücke heraus- 
zugeben, oft recht schwierig, und es kostete auch hier viel 
Mühe, eine brauchbare Führung der Kammerbücher zuerzielen. 
Einen nicht unbeträchtlichen Zuwachs zu ihrem Arbeits- 
gebiet erfuhr die Intendantur, als unter dem 1. 4. 1917 
das deutsche Bewachungepersonal den Kommandanturen der 
Kriegsgefangenenlager unterstellt wurde. Bis dahin war 
der Wachtdienst sowohl in den Stammlagern wie auf den 
Außenarbeitskommandos von selbständigen Landsturmf 
tionen versehen worden, die den stellvertretenden Korps- 
intendanturen Rechnung legten. Nunmehr traten diese For- 
mationen als Bewachungsabteilungen zu den Kriegsgefan- 
genenlagern, und es mußten eigene Kassenstellen für sie 
errichtet werden, die bei der Intendantur der sächsischen 
Kriegsgefangenenlager abrechneten. — 
Mit dem Anwachsen ihrer Aufgaben war notwendiger- 
weise auch eine Vermehrung des Personals der Intendantur 
verbunden, so daß schließlich außer dem Vorstand 8 Sekre- 
tariatsbeamte und 12 Hilföarbeiter beschäftigt wurden. Die 
  
1#..# 
Zugbeladung im Proviantdepot 
ben waren jedoch für 
die Kriegsbeschädig- 
ten und für die Hin- 
terbliebenen ver- 
schiedener Natur; für 
die ersteren oblag 
ihnen nur die Zahl- 
barmachung und Re- 
gelung der von den 
Generalkommandos 
festgesetzten Versor- 
gungsgebührnisse, 
für die letzteren hat- 
ten sie selbst die Ver- 
sorgungsgebührnisse 
festzusetzen und zahl- 
bar zu machen. Die 
Festsetzung der Ver- 
sorgungsgebührnisse 
und alle Bewilligun- 
gen gingen, soweit 
die Hinterbliebenen 
in Betracht kamen, 
am 1. Oklober 1918 
auf die neugegrün- 
deten Versorgungsämter über, so daß alles, was im folgen- 
den von den Intendanturen gesagt ist, von dem genannten 
Zeitpunkt ab entsprechend für die Versorgungsämter gilt. 
Hinsichtlich aller Geschäfte, die sich auf die Zahlbar= 
machung, Regelung und Rechnungslegung beziehen, waren 
und sind die Intendanturen als sog. Pensionoregelungs- 
behörden tätig. Die hier in Frage kommenden Aufgaben, 
zu denen insbesondere auch die Regelung der Militärrenten 
bei Aufnahme eines Rentenempfängers in ein Lazarett, 
bei Wiederheranziehung zum aktiven Dienst und bei An- 
stellung im Zivildienst gehörte, haben den Intendanturen 
eine unermeßliche, recht unfruchtbare Arbeit gebracht. Hierzu 
kam die Verrechnung der Kosten des sog. Invalidenprü-= 
fungogeschäfts, der Lazarettbehandlung, der Badekuren, der 
künstlichen Glieder und orthopädischen Hilfsmittel von Ren- 
tenempfängern, Aufgaben, die vom 1. Oktober 1918 ab 
auf die Versorgungsämter übergegangen sind. — Eine ge- 
waltige Arbeit brachte die Uberleitung der Zahlungen auf 
die Postanstalten, die diese Zahlungen seit dem 1. Oktober 
1918 bewirken. 
Wichtiger, weil von sozialer Bedeutung, war der andere 
Teil der den Intendanturen im Versorgungswesen zufallen- 
den Aufgaben: die Entscheidung über die Versorgungsgebühr- 
nisse der Hinterbliebenen und die damit zusammenhängenden 
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