Full text: Sachsen in großer Zeit. Band II. Die Kriegsjahre 1914 und 1915. (2)

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e) Aufrechterhaltung der Verbindung mit dem deut- 
schen Buchhandel durch Fühlungnahme mit den Vor- 
ständen der in Leipzig zusammengeschlossenen Buch- 
handelsorganisationen Deutschlands; 
f) vermittelnde Tätigkeit zwischen den einzelnen Kom- 
mandobehörden und dem deutschen Buchhandel bei 
Fragen von allgemeiner Bedeutung; 
8) augleichende Tätigkeit zwischen den einzelnen Kom- 
mandobehörden, sofern ein und derselben Druck- 
schrift verschiedene Ausfuhrbeurteilungen bekannt 
wurden. 
Die dauernde Fühlungnahme mit dem deutschen Buch- 
handel ist durch dienstliche Besprechungen mit den Vor- 
stehern der deutschen buchhändlerischen Verbände gepflegt 
worden, wobei stets als allgemeine Nichtlinie galt, die Mit- 
glieder der Vereine davon zu überzeugen, daß die getroffenen 
oder etwa später noch zu treffenden Auofuhrmaßnahmen 
der Kommandobehörden einerseits im dringenden militäri- 
schen Interesse lagen, andrerseits den berechtigten Anforde- 
rungen des deutschen Buchhandels soweit wie möglich ent- 
gegenkamen. Durch die Betonung dieses Gesichtspunktes 
wurde zum guten Teile erreicht, daß der deutsche Buchhandel 
sich freiwillig dem militärisch notwendigen Zwange fügte, 
ja, daß er darüber hinaus aus eigenem Antriebe das gesteckte 
Ziel der Verhinderung des Verrates von militärisch und 
wirtschaftlich wichtigen Maßnahmen zu erzielen half. 
IIld (Paßabteilung für Zivilpersonen) 
Um Spionage und Verrat möglichst zu verhüten, wurden 
zum Besuch von militärisch wichtigen Plätzen nur politisch 
unverdächtige Personen zugelassen. Da zu Beginn des Krie- 
ges die Spionageabwehr zum Tätigkeitsgebiet deo Ober- 
kriegögerichts gehörte, so wurde auch die Ausstellung der 
Geleitscheine für solche Neisen dem Oberkriegögericht und 
zwar der Abteilung IIId übertragen, aus der dann am 1. Juli 
lols die selbständige Abteilung IIId als Paßabteilung ent- 
stand. Das dieser Abteilung zugewiesene Arbeitsgebiet um- 
faßte: 
1. den Reiseverkehr nach 
a) militärisch wichtigen Festungen und Küstenorten in- 
nerhalb Deutschlands, 
b) dem Operationsgebiet Elsaß-Lothringen, Belgien, 
Frankreich, Rußland, Mazedonien und Rumänien, 
I) dem besetzten und einer Zivilverwaltung unterstellten 
Gebiet Luxemburg, Belgien, Ober-Ost, Serbien, 
Montenegro und Rumänien, 
d) dem verbündeten Auslande, 
e) dem feindlichen Auslande, 
) dem neutralen Auslande; 
2, die Zurückführung Gefallener. 
In unendlich zahlreichen Einzelfällen galt es, den Gegen- 
satz zwischen den rein militärischen und allen anderen, ins- 
besondere den wirtschaftlichen Interessen, zu überbrücken. 
Bald nach Kriegsausbruch siellte sich die Notwendigkeit 
heraus, in dringenden Fällen Zivilpersonen die Möglichkeit 
zu Reisen nach militärisch wichtigen und daher gesperrten 
Plätzen innerhalb Deutschlands, nach den besetzten Gebieten 
und sogar inod Operations= und Etappengebiet zu geben. 
Bei allen Anträgen zu Reisegenehmigungen nach deutschen 
Festungen und wichtigen Küstenorten wurden die Gesuche 
sehon von der Abteilung IIId aus abgelehnt, wenn nicht amt- 
liche Unterlagen die Reise aus wirtschaftlichen oder famili- 
ären Gründen als unaufschiebbar erkennen ließen. In zwei- 
felbaften Fällen wurde die für den Zielort zuständige mili- 
tärische Stelle bei Vorlegung des Gesuches auf die eine oder 
andere Möglichkeit anderweitiger Regelung aufmerksam ge- 
macht, so daß unnötige Reisen und Belastungen der Ver- 
kehrsmittel vermieden wurden. Schwierig war dabei die 
Behandlung der Arbeitertransporte, die zum Stellungsbau 
nach dem Operationsgebiete bestimmt waren. So sehr auch 
das Bedürfnis der Obersten Heeresleitung an solchen Ar- 
beitern anerkannt werden mußte, so ließ sich doch nicht ver- 
kennen, daß durch die sehr stark einsetzende Werbetätigkeit 
besonderer Agenten der heimischen Kriegsindustrie zahlreiche 
wertvolle Arbeitskräfte, besonders an Facharbeitern, ver- 
loren gingen. Deshalb wurde Zimmerleuten, Maurern, Berg- 
arbeitern, Schlossern, Tischlern usw. der Passierschein ver- 
weigert. Den im Korpobezirk tätigen Werbeagenten war es 
verschiedene Male geglückt, Transporte solcher Arbeiter zu 
sammeln und sie nach dem Sitze der anwerbenden Firmen zu 
bringen. Begünstigt durch den erheblichen Bedarf der Ober- 
sten Heeresleitung an Zivilarbeitern fanden diese dann Mittel 
und Wege, ganze Züge solcher Arbeiter als Militärtransporte 
nach dem Operationsgebiete zu leiten. Da für jeden Ar- 
beiter der Personalausweis genügte und Passierscheine nicht 
erforderlich waren, konnte das Generalkommando keiner- 
lei Kontrolle augsüben. In einigen Fällen gelang es der 
Abteilung IIId durch die volkswirtschaftliche Abteilung, der- 
artige, durch einen Agenten im Korpsbezirke angeworbene 
Transporte noch in letzter Minute anzuhalten, worauf die 
Arbeiter der hiesigen Kriegsindustrie überwiesen wurden. 
Zur Verhinderung dieses Werbeverfahrens wurde verfügt, 
daß nur solchen Personen Personalausweise für das be- 
setzte Gebiet im Korpsbezirk ausgestellt werden durften, 
die laut Bescheinigung des zuständigen Bezirkskommandos 
weder k.-v., g.-d. noch a.-v. waren und von denen die aus- 
stellenden Behörden als erwiesen erachteten, das die An- 
tragsteller weder für mittelbare noch für unmittelbare 
Kriegsoindustrie, Kriegsbauten, Bergwerke usw. in Betracht 
kamen. Wenn Reisegenehmigungen ins Operationsgebiet 
aue geschäftlichen Gründen beantragt wurden, so wurde be- 
deutend Rücksicht genommen. Zahlreiche angesehene Firmen 
des Korpobereiches hatten im weiteren wie im engeren 
Operationsgebiete erhebliche Interessen wahrzunehmen. Da 
diese vielfach von einschneidender Bedeutung für das wirt- 
schaftliche Leben waren, wurde diesen Firmen jede mögliche 
Unterstützung und Förderung gewährt, wenn ein mit Voll- 
machten versehener Vertreter an Ort und Stelle Maßnah- 
men treffen wollte und zu diesem Zwecke ins Operations= 
gebiet reisen mußte. Mit dem zunehmenden Ausbau der 
Generalgouvernements Belgien und Warschau, des Gebie- 
tes Ober-Ost, der Zivilverwaltung Serbiens, Montenegros 
und der Verwaltung Rumäniens wurden Reisen dieser Art 
in gesteigertem Maße beantragt und ermöglicht. In ver- 
einzelten, besonders dringenden Fällen wurde den als ein- 
wandfrei bekannten Firmeninhabern oder deren Vertretern 
dadurch eine angemessene Wahrnehmung ihrer Interessen 
ermöglicht, daß ihnen das stellvertretende Generalkommando 
zur Beschleunigung Passierscheine unter eigner Verantwor- 
tung ausstellte. Die erforderliche Genehmigung der für 
den Zielort zuständigen Paßzentrale wurde nachträglich er- 
beten und auch stets erteilt. Im allgemeinen wurden je- 
doch auch solche Reisen nach Möglichkeit eingeschränkt. 
Eine besondere Beachtung und Behandlung erforderten 
die Gesuche polnischer Saisonarbeiter um Genehmigung 
zur Rückkehr in ihre Heimat. Sie konnten nicht in dem 
Umfange genehmigt werden, wie sie anfänglich eingingen, 
denn sonst wäre zweifellos ein geradezu verhängnisvoller 
Mangel an landwireschaftlichen Arbeitern entstanden. Dau- 
ernde Heimkehr wurde nur solchen Polen gestattet, die durch 
bezirksärztliches Zeugnis nachweisen konnten, daß sie zum 
größten Teile oder gänzlich arbeitsunfähig waren, sodann 
solchen Frauen, die schwanger oder durch Pflege von Kin- 
dern verhindert waren, regelmäßige Arbeit zu leisten. Da- 
durch wurden alle unnützen Esser abgeschoben. Im übrigen 
wurden nur Beurlaubungen genehmigt, falls Ersatzkräfte 
eingetroffen waren. Mit Rücksicht auf die Verkehrsschwie-
	        
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