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e) Aufrechterhaltung der Verbindung mit dem deut-
schen Buchhandel durch Fühlungnahme mit den Vor-
ständen der in Leipzig zusammengeschlossenen Buch-
handelsorganisationen Deutschlands;
f) vermittelnde Tätigkeit zwischen den einzelnen Kom-
mandobehörden und dem deutschen Buchhandel bei
Fragen von allgemeiner Bedeutung;
8) augleichende Tätigkeit zwischen den einzelnen Kom-
mandobehörden, sofern ein und derselben Druck-
schrift verschiedene Ausfuhrbeurteilungen bekannt
wurden.
Die dauernde Fühlungnahme mit dem deutschen Buch-
handel ist durch dienstliche Besprechungen mit den Vor-
stehern der deutschen buchhändlerischen Verbände gepflegt
worden, wobei stets als allgemeine Nichtlinie galt, die Mit-
glieder der Vereine davon zu überzeugen, daß die getroffenen
oder etwa später noch zu treffenden Auofuhrmaßnahmen
der Kommandobehörden einerseits im dringenden militäri-
schen Interesse lagen, andrerseits den berechtigten Anforde-
rungen des deutschen Buchhandels soweit wie möglich ent-
gegenkamen. Durch die Betonung dieses Gesichtspunktes
wurde zum guten Teile erreicht, daß der deutsche Buchhandel
sich freiwillig dem militärisch notwendigen Zwange fügte,
ja, daß er darüber hinaus aus eigenem Antriebe das gesteckte
Ziel der Verhinderung des Verrates von militärisch und
wirtschaftlich wichtigen Maßnahmen zu erzielen half.
IIld (Paßabteilung für Zivilpersonen)
Um Spionage und Verrat möglichst zu verhüten, wurden
zum Besuch von militärisch wichtigen Plätzen nur politisch
unverdächtige Personen zugelassen. Da zu Beginn des Krie-
ges die Spionageabwehr zum Tätigkeitsgebiet deo Ober-
kriegögerichts gehörte, so wurde auch die Ausstellung der
Geleitscheine für solche Neisen dem Oberkriegögericht und
zwar der Abteilung IIId übertragen, aus der dann am 1. Juli
lols die selbständige Abteilung IIId als Paßabteilung ent-
stand. Das dieser Abteilung zugewiesene Arbeitsgebiet um-
faßte:
1. den Reiseverkehr nach
a) militärisch wichtigen Festungen und Küstenorten in-
nerhalb Deutschlands,
b) dem Operationsgebiet Elsaß-Lothringen, Belgien,
Frankreich, Rußland, Mazedonien und Rumänien,
I) dem besetzten und einer Zivilverwaltung unterstellten
Gebiet Luxemburg, Belgien, Ober-Ost, Serbien,
Montenegro und Rumänien,
d) dem verbündeten Auslande,
e) dem feindlichen Auslande,
) dem neutralen Auslande;
2, die Zurückführung Gefallener.
In unendlich zahlreichen Einzelfällen galt es, den Gegen-
satz zwischen den rein militärischen und allen anderen, ins-
besondere den wirtschaftlichen Interessen, zu überbrücken.
Bald nach Kriegsausbruch siellte sich die Notwendigkeit
heraus, in dringenden Fällen Zivilpersonen die Möglichkeit
zu Reisen nach militärisch wichtigen und daher gesperrten
Plätzen innerhalb Deutschlands, nach den besetzten Gebieten
und sogar inod Operations= und Etappengebiet zu geben.
Bei allen Anträgen zu Reisegenehmigungen nach deutschen
Festungen und wichtigen Küstenorten wurden die Gesuche
sehon von der Abteilung IIId aus abgelehnt, wenn nicht amt-
liche Unterlagen die Reise aus wirtschaftlichen oder famili-
ären Gründen als unaufschiebbar erkennen ließen. In zwei-
felbaften Fällen wurde die für den Zielort zuständige mili-
tärische Stelle bei Vorlegung des Gesuches auf die eine oder
andere Möglichkeit anderweitiger Regelung aufmerksam ge-
macht, so daß unnötige Reisen und Belastungen der Ver-
kehrsmittel vermieden wurden. Schwierig war dabei die
Behandlung der Arbeitertransporte, die zum Stellungsbau
nach dem Operationsgebiete bestimmt waren. So sehr auch
das Bedürfnis der Obersten Heeresleitung an solchen Ar-
beitern anerkannt werden mußte, so ließ sich doch nicht ver-
kennen, daß durch die sehr stark einsetzende Werbetätigkeit
besonderer Agenten der heimischen Kriegsindustrie zahlreiche
wertvolle Arbeitskräfte, besonders an Facharbeitern, ver-
loren gingen. Deshalb wurde Zimmerleuten, Maurern, Berg-
arbeitern, Schlossern, Tischlern usw. der Passierschein ver-
weigert. Den im Korpobezirk tätigen Werbeagenten war es
verschiedene Male geglückt, Transporte solcher Arbeiter zu
sammeln und sie nach dem Sitze der anwerbenden Firmen zu
bringen. Begünstigt durch den erheblichen Bedarf der Ober-
sten Heeresleitung an Zivilarbeitern fanden diese dann Mittel
und Wege, ganze Züge solcher Arbeiter als Militärtransporte
nach dem Operationsgebiete zu leiten. Da für jeden Ar-
beiter der Personalausweis genügte und Passierscheine nicht
erforderlich waren, konnte das Generalkommando keiner-
lei Kontrolle augsüben. In einigen Fällen gelang es der
Abteilung IIId durch die volkswirtschaftliche Abteilung, der-
artige, durch einen Agenten im Korpsbezirke angeworbene
Transporte noch in letzter Minute anzuhalten, worauf die
Arbeiter der hiesigen Kriegsindustrie überwiesen wurden.
Zur Verhinderung dieses Werbeverfahrens wurde verfügt,
daß nur solchen Personen Personalausweise für das be-
setzte Gebiet im Korpsbezirk ausgestellt werden durften,
die laut Bescheinigung des zuständigen Bezirkskommandos
weder k.-v., g.-d. noch a.-v. waren und von denen die aus-
stellenden Behörden als erwiesen erachteten, das die An-
tragsteller weder für mittelbare noch für unmittelbare
Kriegsoindustrie, Kriegsbauten, Bergwerke usw. in Betracht
kamen. Wenn Reisegenehmigungen ins Operationsgebiet
aue geschäftlichen Gründen beantragt wurden, so wurde be-
deutend Rücksicht genommen. Zahlreiche angesehene Firmen
des Korpobereiches hatten im weiteren wie im engeren
Operationsgebiete erhebliche Interessen wahrzunehmen. Da
diese vielfach von einschneidender Bedeutung für das wirt-
schaftliche Leben waren, wurde diesen Firmen jede mögliche
Unterstützung und Förderung gewährt, wenn ein mit Voll-
machten versehener Vertreter an Ort und Stelle Maßnah-
men treffen wollte und zu diesem Zwecke ins Operations=
gebiet reisen mußte. Mit dem zunehmenden Ausbau der
Generalgouvernements Belgien und Warschau, des Gebie-
tes Ober-Ost, der Zivilverwaltung Serbiens, Montenegros
und der Verwaltung Rumäniens wurden Reisen dieser Art
in gesteigertem Maße beantragt und ermöglicht. In ver-
einzelten, besonders dringenden Fällen wurde den als ein-
wandfrei bekannten Firmeninhabern oder deren Vertretern
dadurch eine angemessene Wahrnehmung ihrer Interessen
ermöglicht, daß ihnen das stellvertretende Generalkommando
zur Beschleunigung Passierscheine unter eigner Verantwor-
tung ausstellte. Die erforderliche Genehmigung der für
den Zielort zuständigen Paßzentrale wurde nachträglich er-
beten und auch stets erteilt. Im allgemeinen wurden je-
doch auch solche Reisen nach Möglichkeit eingeschränkt.
Eine besondere Beachtung und Behandlung erforderten
die Gesuche polnischer Saisonarbeiter um Genehmigung
zur Rückkehr in ihre Heimat. Sie konnten nicht in dem
Umfange genehmigt werden, wie sie anfänglich eingingen,
denn sonst wäre zweifellos ein geradezu verhängnisvoller
Mangel an landwireschaftlichen Arbeitern entstanden. Dau-
ernde Heimkehr wurde nur solchen Polen gestattet, die durch
bezirksärztliches Zeugnis nachweisen konnten, daß sie zum
größten Teile oder gänzlich arbeitsunfähig waren, sodann
solchen Frauen, die schwanger oder durch Pflege von Kin-
dern verhindert waren, regelmäßige Arbeit zu leisten. Da-
durch wurden alle unnützen Esser abgeschoben. Im übrigen
wurden nur Beurlaubungen genehmigt, falls Ersatzkräfte
eingetroffen waren. Mit Rücksicht auf die Verkehrsschwie-