Personal, Hilfe bei Beseitigung von Betriebs-
störungen, Nevisionen der Sägewerke,
3. Regelung der Holzabfuhr durch Gestellung von
Fuhrleuten und Pferden, Vermittlung von Hafer-
zulagen für zu diesen Zwecken benutzte Pferde,
4. Beschaffung von Grubenholz für die Bergwerks-
industrie, von Flugzeughölzern, Faß= und Brenn-
bolz,
F. Bewirtschaftung von Sägespänen.
Bergbautechnische Beratungen. Als besondere
Betätigung sei hervorgehoben:
1. Selbständige Begutachtung bergbautechnischer und
bergwirtschaftlicher Fragen, die der Natur der Sache
nach nur durch persönliche Augenscheinnahme und
engste Fühlung des Sachverständigen mit den
Kreisen der Arbeitgeber und nehmer des Berg-
baues erledigt werden konnten,
2. Erörterung und Ergreifung von Maßnahmen zur
Förderung der Kohlen= und Erzproduktion durch
Vermittlung von Materialien, Juweisung von
Arbeitskräften, Hebung von Verkehrsstockungen
und Ernährungsschwierigkeiten,
3. Mitwirkung bei Schlichtung von Lohnstreitigkeiten
der Bergarbeiter,
4. Begutachtung der Jurückstellungsgesuche von Offi-
zieren für den Bergbau.
Bei der Bewirtschaftung der Kriegerohstoffe wachte die
Kriegsamtstelle darüber, daß die über diese Materialien,
nämlich Tertilien, Metalle, Leder, Häute, Felle, Gerb-
stoffe, Gummi und Chemikalien ergangenen Kriegsnot-
gesetze beachtet wurden. Zu diesem Zwecke wurden alle
Betriebe und Personen, welche mit diesen Stoffen zu tun
hatten, beaufsichtigt. Diese Kontrolle wurde von 31 Revi-
soren ausgeführt, denen für die einzelnen Stoffgruppen
örtlich begrenzte Bezirke zugewiesen wurden. Verstöße gegen
die Verordnungen wurden durch Verwarnung, Straf-
anzeige und Handelsuntersagung geahndet. Die an einem
Matz entbehrlichen Rohstoffe wurden enteignet, um sie
solchen Stellen zuzuführen, wo sie dringend gebraucht
wurden.
Mit dem zunehmenden Mangel an Arbeitskräften sowie
an Noh= und Hilfsstoffen für Bauten erwies es sich immer
mehr als notwendig, alle vorhandenen Materialien und
zur Verfügung stehenden Kräfte der mittelbaren und un-
mittelbaren Kriegswirtschaft zuzuführen. Schon vor der
Gründung der Kriegsamtstelle hatten die Militärbehörden
dieser Aufgabe besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die
ersten Regelungen der Bautätigkeit sind von der volks-
wirtschaftlichen Abteilung erfolgt. Da nach den für die
Gründung der Kriegsamtstelle bz#. deren Tätigkeit maß-
gebenden „Nichtlinien“ diese Maßnahmen in engstem Zu-
sammenhang mit den wichtigen Fragen von Stillegung
von Betrieben sowie der Bereitstellung von Fabriken und
Näumlichkeiten für die Kriegsindustrie standen, übertrug
das stellvertretende Generalkommando dieses Arbeits-
gebiet der Kriegsamtstelle. Zur Zeit des Übergangs traten
im Transportwesen bereits große Schwierigkeiten auf,
wodurch im Zusammenhange mit der beginnenden Knapp-
heit an Baustoffen die genaueste Prüfung der schon in
Arbeit genommenen Bauten zur dringendsten Pflicht ge-
macht wurde. Darum mußte darauf hingewirkt werden,
daß die wichtigsten und auch an der Front am meisten
gebrauchten Baustoffe, wie Zement und Eisen, nur in den
allernotwendigsten Fällen verwendet wurden. Andererseits
hatte aber die Kriegsamtstelle auch die Aufgabe, die
Leistungsfähigkeit der Kriegsindustrie unter allen Umständen
zu erhalten, wodurch die Genehmigung und Förderung
zahlreicher und zum Teil großer Erneuerungsarbeiten be-
dingt wurde. Für Erweiterungsbauten, die zur Erhöhung
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der Leistungsfähigkeit dienten, wurde nur dann Genehmi-
gung erteilt, wenn sie auch der schärfsten Notwendigkeits-
prüfung standgehalten hatten. Zu diesen Maßnahmen traten
dann Arbeiten, welche der Beseitigung bzw. Vorbeugung
von Wohnungsnot dienten. Nach festgestellter Dringlichkeit
wurde der Um= und Ausbau von Gebäuden zwecks Schaf-
sung von Wohnungen sehr unterstützt; der Ausbau von
Dachböden und Kellerräumen wurde jedoch nur in ganz
besonderen Notfällen und unter baulich und gesundheitlich
günstigen Verhältnissen gestattet. Vielmehr förderte die
Kriegsamtstelle tatkräftig den plamnäßigen Umbau größerer
Wohnungen durch Zerlegung in Kleinwohnungen. Auch der
Neubau von Wohnbauten wurde soweit wie möglich unter-
stützt. Für größere Wohnungen wurde jedoch nur nach
schärsster Prüfung die Erlaubnis erteilt, Lurusbauten wur-
den unbedingt verboten.
Der große Bedarf, der einerseits bei der Heeresverwal-
tung, andererseits bei der Kriegsindustrie, Landwirtschaft
und späterhin auch beim Wohnungsbau auftrat, zwang
auch zur Durchführung der staatlichen Bewirtschaftung von
Baustoffen. Die Kriegsamtstelle prüfte den Bedarf und
befürwortete durch Ausstellung von Dringlichkeitsscheinen
die Freigabe von Baueisen, Zement, Dachpappe und anderen
Baustoffen wie Blech, Draht, Gips, Glas und Schiefer.
An Streichmasse wurde ihr von der Kriegsausgleichstelle für
Dachpappenteer ein Jahreskontingent zur Verfügung ge-
stellt, das sie verwaltete und durch Dienststellen, die über
den ganzen Korpsbezirk verstreut waren, verteilte. Die
Kriegsamtstelle überwachte weiter den Bestand der im
Korpsbereiche vorrätigen Ziegelprodukte und förderte die
Erzeugung im Interesse des Wohnungsbaues, indem sie
möglichst vielen Ziegeleien Kohlen und Arbeitskräfte zuwies.
Durch Ausstellung von Freigabescheinen gab sie bestimmte
JZiegelmengen, die nach Notwendigkeitsprüfung zu Bauten
benötigt wurden, frei, regelte im Einvernehmen mit der
Bautenprüfungsstelle die Preise und überwachte die Ein-
haltung aller Vorschriften durch laufende Kontrolle.
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das Ziel der ganzen
Kriegsrohstoffbewirtschaftung war, die für die Deckung des
Heeresbedarfes benötigten Materialien möglichst resilos zu
erfassen, sie in sparsamster Weise für die Landesverteidigung
zu verwenden, um auf diese Weise den Zusammenbruch
aus Mangel an Rohstoffen zu verhindern.
Regelung des Verkehrswesens
In bezug auf den Verkehr hatte die Kriegsamtstelle die
Aufgabe, unter Berücksichtigung der militärischen Forde-
rungen einerseits und der wirtschaftlichen Bedürfnisse
andrerseits die Verkehrsbedürfnisse der Heimat mit den
Verkehrsanforderungen des Heeres in Einklang zu bringen.
Diese Aufgabe gliederte sich nach der Natur der wichtigsten
Verkehrsmittel in Hilfsmaßnahmen für den Verkehr zu
Lande und zu Wasser, bei dem Verkehr zu Lande wieder in
solche für den Eisenbahn-, Straßenbahn= und Fuhrverkehr.
Der bei weitem überwiegenden Bedeutung der Verkehrs-
mittel zu Lande entsprechend machten sich hierfür zunächst
Hilfsmaßnahmen erforderlich. Vor allem waren es die
Eisenbahnen, die wegen der gewaltig gewachsenen militäri-
schen Anforderungen an Material und Personal einerseits
und der verminderten Leistungsfähigkeit andererseito mit
großen Schwierigbeiten zu kämpfen hatten. Im Winter
1916/17 drohten dem Eisenbahnverkehr namentlich wegen
des Wagenmangels große Gefahren.
Deshalb erstrebte die Kriegsamtstelle gleich nach ihrer
Gründung
1. Größte Beschleunigung des Wagenumlaufes,
2. Sicherstellung der kriegswirtschaftlich wichtigen Trans-
porte,
3. Vermehrung der Betriebemittel.