digen Personals und die Verweisung aller geeigneten Trans-
porte auf den Wasserweg unterstützt.
Ernährungsmaßnahmen
Im Ernährungswesen richtete die Kriegsamtstelle ihr
Augenmerk auf die Arbeiterversorgung, die allgemeinen
Ernährungsfragen und die Landwirtschaft. An den Sitzun-
gen der Kommission beim Ministerium des Innern, Landes-
lebencmittelamt in Dresden, welche Zulagen von Fleisch
und Fett an die einzelnen Gruppen der Rüstungsindustrie
bewilligte, nahmen Angehörige der Kriegoamtstelle regel-
mäßig teil, wodurch das Handinhandarbeiten der Militär=
und Zivilbehörden in diesen Fragen wesentlich gefördert
wurde. Zur Ermöglichung einer einigermaßen günstigen
Arbeiterversorgung erstreckte sich die Tätigkeit der Kriegs-
amtstelle weiterhin auf folgende Gebiete:
1. Versorgung der Rüstungsarbeiter mit Lebensmittel-
zulagen. Hierzu sei bemerkt, daß durch Revision
der Betriebe die Arbeitsleistung ständig festgestellt
wurde,
2. Vermittlung von Sonderzuweisungen an die Arbeiter
solcher Betriebe, in denen Ernährungsschwierigkeiten
bestanden,
3. Einrichtung und Förderung von Betriebsküchen
durch Vermittlung von Lebenesmittellieferungen
seitens der zuständigen Kommunalverbände und
der Kgl. Feldzeugmeisterei,
4. Prüfung und Regelung von Beschwerden sowohl der
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer,
5. Vermittelndes Eingreifen bei Arbeitsniederlegungen,
die wegen Ernährungsschwierigkeiten erfolgt waren,
6. Aufklärung der Arbeiter in Ernährungsfragen.
Zur Hebung der allgemeinen Ernährungslage wurden den
Zivilbehörden entsprechende Anregungen gegeben. Bedeu-
tende Förderung erfuhr die Einrichtung von Massenspei-
sungen. Beim Versagen der Zioilbehörden fühlte sich die
Kriegoamtstelle zum Eingreifen veranlaßt. Auch aus den
Kreisen der Bevölkerung wurden Beschwerden entgegen-
genommen und nach Möglichkeit abgestellt. Um eine gleich-
mäßige, gerechte Verteilung von Lebenomitteln zu ermög-
lichen, befaßte sich die Kriegsamtstelle auch mit der Ver-
folgung des Schleichhandelo. Zur richtigen Beurteilung der
Ernährungslage wurden für das Generalkommando monat-
liche Stimmungsberichte abgefaßt, die eine umfassende
Schilderung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse
innerhalb des Korpobezirko enthielten. Ferner lag der Kriegs-
amtsielle die Durchführung der planmäßigen Sammlung
von Abfallstoffen und Wildfrüchten ob. Zu diesem Zwecke
wurden von ihr im Korpsbereiche Ortsausschüsse gegründet,
deren Tätigkeit gefördert und überwacht wurde. Wenn
sich auch die Kriegtamtstelle im allgemeinen direkter Ein-
grifse in die Ernährungslage enthielt, so hat sie doch mittel-
bar die Landwirtschaft nach Kräften gefördert, indem sie
mit den landwirtschaftlichen Vertretungen und Behörden
ständige Verbindung hielt. Zu diesem Zwecke nahm ein
Vertreter der Kriegsamtstelle regelmäßig an den Sitzungen
des ständigen Ausschusses des Landeskulturrates teil. Ebenso
wurde mit dem Kriegsernährungsamt, dem Ministerium
des Innern und dem Kriegswirtschaftsamt ununterbrochen
Fühlung gehalten. Ausnahmsweise griff die Kriegsamt-
stelle auch aktiv in Angelegenheiten der Landwirtschaft ein,
z. B. beim Frühdrusch 1917/18, bei der Beitreibung von
Hartfutter und der Feststellung von Brotgetreide im Som-
mer 1918.
Vorbereitung für die Demobilmachung
Eine wichtige Aufgabe stand der Kriegsamtstelle für das
Ende des Krieges bevor, nämlich die Uberleitung von Men-
schen und Material in die Friedenswirtschaft. Wenn auch
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die bereits ausgearbeiteten Mäne durch die Nevolution
nicht zur Ausführung kommen konnten, so erscheint ihre
Darstellung doch von Interesse. Es war beabsichtigt, die
unter den Fahnen stehenden, dem Wirtschaftsleben ent-
zogenen Arbeitskräfte nach Kriegsende auf schnellstem
Wege, jedoch möglichst reibungslos, ihren früheren Be-
rufen wieder zuzuführen. Deshalb hatten bei den Betrieben
des Korpsbezirks Umfragen stattgefunden, durch welche ein
möglichst klares Bild darüber geschaffen werden sollte,
inwieweit der damalige Stamm an männlichen und weib-
lichen Arbeitskräften vergrößert oder verringert würde und
wie unter Umständen eine Umstellung der vorhandenen
Arbeitskräfte vorgenommen werden könnte. Die Betriebe
waren aufgefordert worden, sich über folgende Punkte zu
äußern:
1. Welche früher bei ihnen tätig gewesenen, zurzeit im
Heeresdienste stehenden Arbeitskräfte nach Kriegs-
ende in ihre alten Arbeitsstätten zurückkehren
würden,
2. Wieviel männliche und weibliche Arbeitskräfte außer
dem früheren Personal benötigt würden,
3. Falls zurzeit eine genauere Anforderung von Arbeits-
kräften nicht möglich war, unter welchen Voraus-
setzungen (Beschaffung von Rohmaterialien, Auf-
hebung von Beschlagnahmeverfügungen und Bau-
verboten) weitere und wieviel Arbeitskräfte im Falle
der Demobilmachung eingestellt werden könnten,
4. Wieviel Arbeitskräfte von ihnen nach Kriegsende
entlassen würden (durch Einstellung der Kriegs-
und Rüstungsindustrie oder durch Wiederannahme
früherer, zurzeit unter den Waffen stehender Arbeits-
kräfte).
Bei Wiedereinführung der Heeresangehörigen in ihre
Zivilberufe sollte auch darauf geachtet werden, daß die
dadurch freiwerdenden Hilfskräfte (Kriegsbeschädigte,
Frauen, Jugendliche) nicht brotlos würden, sondern mög-
lichst in anderen Erwerbszweigen Unterkommen fänden. Auch
für die erst später aus feindlicher Gefangenschaft zurück-
kehrenden Krieger sollte durch Bereithaltung von Arbeits-
gelegenheit gesorgt werden. Ferner war beabsichtigt, bei
Herannahen des Kriegsendes diejenigen Heeresangehörigen
durch die Truppenteile zur Ausfüllung von Arbeitsanmelde-
karten aufzufordern, welche dann noch keine gesicherte
Arbeitsgelegenheit nachweisen könnten. Diese Karten ent-
hielten Angaben über Beruf und Ort des Arbeitsuchenden
und hätten eine gute Unterlage zum Ausgleich von Arbeits-
angebot und -nachfrage geboten.
Die Entlassung der Heeresangehörigen sollte in der Weise
vor sich gehen, daß diejenigen, welche einen sofortigen
gesicherten Erwerb nachweisen konnten, baldigst entlassen
wurden, während den übrigen Gelegenheit gegeben wurde,
sich erst ein Unterkommen zu sichern. Ferner war geplant,
dringend benötigte Facharbeitergruppen bevorzugt zu ent-
lassen.
C. Die Kriegsamtstelle Leipzig in ihrer Eigenart
Der Vollständigkeit halber ist es notwendig, noch
kurz zu erwähnen, was die Kriegsamtstelle Leipzig an
Eigenart besitzt, wodurch sie sich von mancher anderen
dieser Behörden unterscheidet. Es ist bereits hervor-
gehoben worden, daß sich die Leipziger Kriegsamtstelle schon
zur Zeit, als sie dem Generalkommando noch nicht direkt
untergeordnet, sondern nur angeschlossen war, aufs engste
mit ihm verbunden gefühlt hat. Keine Maßnahme von
irgendwelcher Bedeutung wurde ohne Vortrag an den
Kommandierenden General bzw. dessen Vertreter getroffen.
Da infolgedessen jede Verfügung im Sinne des General-
kommandos erlassen worden war, konnte auch nach dem