Volltext: Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg.

Vorbemerkungen, Nachträge und 
Druckfehler. 
...„.Ao⅞( 
Die nicht mehr gültigen Bestimmungen sind, gleichgültig. 
ob sie formell oder materiell weggefallen sind, lateinisch gedruckt. 
Die an die Stelle der aufgehobenen Bestimmungen getretenen. 
neuen Bestimmungen sind, soweit sie heute noch württember- 
gisches Verfassungsrecht darstellen, gesperrt gedruckt, und zwar 
im Anschluß an die abgeänderten Paragraphen der Verfassung. 
Nur das Verfassungsgesetz von 1876, die Bildung des Staats- 
ministeriums betr., ist als Beilage 3 gesondert abgedruckt 
worden, da es in der Verfassung selbst nicht untergebracht 
werden konnte. 
Außer dem Text der Verfassungsurkunde stehen nur die 
Ueberschriften der Kapitel im Regierungsblatt. Die in den 
Ausgaben der V. U. enthaltenen Ueberschriften der Para- 
graphen sind Privatarbeit (s. auch Literatur I, 1). Die 
bisher überlieferten Paragraphenüberschriften sind verlassen 
worden, da sie häufig den Inhalt in altertümlicher Sprache oder 
irreführend wiedergeben. Die neuen Ueberschriften sind Privat- 
arbeit der Verfasser und der Uebersichtlichkeit halber eingeführt 
worden. Dasselbe gilt von den Ueberschriften in dem Ver- 
fassungsgesetz von 1876 (Beil. 3), 
Wo ein Paragraph mehrere Abschnitte hat, sind dieselben 
beziffert worden. (Lat. Ziffern in Klammern.) Diese Ziffern. 
stehen ebenfalls nicht im Regierungsblatt.