2. August 347
eierung die geeigneten Massnahmen zu treffen wissen wird,
um zu verhindern, (dass Vorkommnisse, wie die vorstehend
erwähnten, sich ereignen. In diesem Falle würden die freund-
schaftlichen Bande, die beide Nachbarstaaten verbinden, eine
weitere und dauernde Festigung erfahren.?)
Grb. Nr. 20. ?) Die Instruktion, die von Jagow mit dieser Note
an den deutschen Gesandten richtete, enthielt die Aufforderung, die
belgische Regierung um eine «unzweideutige Antwort binnen zwölf
Stunden, also bis morgen früh 8Uhr>», zu ersuchen. — Das Ultimatum
wurde, wie schon gesagt, in Brüssel überreicht, als der Beschluss
des britischen Kabinettes, Frankreich zur See zu unterstützen, bereits
gefasst war. Anschliessend an eine diesbezügliche Frage, die ein
Unterhausmitglied im März 1915, mit dem Bemerken an Sir Edward
Grey richtete, dass danach nicht die Rede davon sein könne, dass
England nur zum Schutze der belgischen Neutralität die Waffen er-
griffen habe, veröffentlichte die « Norddeutsche Allgemeine Zeitung>
vom 20. März 1915, Nr. 79, folgende Feststellung:
«1. Nach dem französischen Gib., Nr. 137, hat Sir Edward Grey
im Laufe des 2, August, und zwar <& l’issue du Conseil des Ministres
tenu ce matin», dem französischen Botschafter offiziell namens des
britischen Kabinetts die Erklärung abgegeben, dass die englische Flotte
intervenieren würde, falls die deutsche Flotte den Versuch machen
sollte, in den Kanal einzufahren oder die Nordsee zu passieren. Das
diese Erklärtng nach Paris übermittelnde Telegramm ist noch am
gleichen Tage von dem französischen Ministerpräsidenten beantwortet
worden (Gib. Nr. 138). Der betreffende Beschluss des britischen Ka-
binetts muss also vor der erst am Abend des 2. August in Brüssel
gestellten deutschen Anfrage gefasst worden sein.
2. Schon vor der entscheidenden Kabinettssitzung hat Sir Ed-
ward Grep dem französischen Botschafter eine Eröffnung gemacht,
die dem Kapinettsbeschluss vorgriff. Nach dem französischen Glb.
Nr. 126 hat er am 1. August dem französischen Botschafter erklärt,
er werde seinem Kollegen vorschlagen, dass die britische Flotte die
Durchfahrt der deutschen Flotte durch den Kanal oder — wenn die
Durchfahrt gleichwohl gelingen sollte — jede Demonstration an der
französischen Küste verhindern werde.
3. Das Ultimatum der britischen an die deutsche Regierung in
Sachen Belgiens ist erst am 4. August gestellt worden.
4. Es steht hiernach in der Tat fest, dass die englische Regie-
rung, ganz unabhängig von der Frage der belgischen Neutralität und
vor der Entscheidung dieser Frage, zum Kriege entschlossen war;
wenn in der Zeit vom 2. bis zum 4. August deutsche Kriegsschiffe
auch nur den Versuch gemacht hätten, durch den Kanal oder selbst
nur durch die Nordsee zu fahren, so wäre es nach den Erklärungen
Sir Edward Grepys und den Beschlüssen des britischen Kabinetts zu
einer sofortigen Aktion der englischen Flotte und zum Kriegszustand
zwischen England und Deutschland gekommen, auch wenn niemals
die Neutralität Belgiens angetastet worden wäre. >»