11.
RNegierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 2. Juni 1871.
Inhalt.
Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Geschäftsführung und Beaufsichtigung
der Gemeinde-Eichungs-Aemter. — Bekanntmachung, betreffend die Verhältnißzahlen für die Umrechnung
der bisherigen württembergischen Landesmaaße und Gewichte in die durch die neue Maaß= und Gewichtsordnung
festgestellten neuen Maaße und Gewichte. — Bekanntmachung, betreffend die Einsetzung
eines Kuratoriums für die Weinbauschule in Weinsberg.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
Des Ministeriums des Innern.
a) Verfügung, betreffend die Geschäftsführung und Beaufsichtigung der Gemeinde-Eichungs-Aemter.
In Vollziehung des Art. 17 der Maaß= und Gewichtsordnung vom 17. August
1868 (Reg. Blatt von 1871, Nr. 1, Beil. S. 35) und der K. Verordnung, betreffend
die technische Beaufsichtigung des Eichungswesens vom 26. Januar d. J. (Reg. Blatt
S. 69), werden über die Geschäftsführung der Gemeinde-Eichungsämter und deren Beaufsichtigung
die nachfolgenden Bestimmungen getroffen.