Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

11.
RNegierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Freitag  den  2.  Juni  1871.

Inhalt.

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Geschäftsführung  und  Beaufsichtigung
der  Gemeinde-Eichungs-Aemter.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verhältnißzahlen  für  die  Umrechnung
der  bisherigen  württembergischen  Landesmaaße  und  Gewichte  in  die  durch  die  neue  Maaß=  und  Gewichtsordnung
  festgestellten  neuen  Maaße  und  Gewichte.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einsetzung
eines  Kuratoriums  für  die  Weinbauschule  in  Weinsberg.

 

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministeriums  des  Innern.

a)  Verfügung,  betreffend  die  Geschäftsführung  und  Beaufsichtigung  der  Gemeinde-Eichungs-Aemter.

In  Vollziehung  des  Art.  17  der  Maaß=  und  Gewichtsordnung  vom  17.  August
1868  (Reg.  Blatt  von  1871,  Nr.  1,  Beil.  S.  35)  und  der  K.  Verordnung,  betreffend
die  technische  Beaufsichtigung  des  Eichungswesens  vom  26.  Januar  d.  J.  (Reg.  Blatt
S.  69),  werden  über  die  Geschäftsführung  der  Gemeinde-Eichungsämter  und  deren  Beaufsichtigung
  die  nachfolgenden  Bestimmungen  getroffen.