Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege                                                           177 
letzter Nerven befassen; andere fertigen und prüfen künstliche Hände und Füße, 
Arme und Beine; hier werden Verunstaltungen des Gesichtes ausgeglichen, 
dort üben sich Schwerbeschädigte in der Wiedererlangung körperlicher Fertig-- 
keiten und geistiger Kräfte. Man hat methodischen Schulunterricht in vielen 
Krankenanstalten eingeführt, um die Gymmastik des Geistes über der des 
Körpers nicht zu vernachlässigen. In Lazarett-Werkstätten erteilt man 
nicht nur allgemeinen Handfertigkeitsunterricht, sondern gewöhnt ver- 
stümmelte Handwerker wieder in ihren alten Beruf ein. Nicht wie früher 
soll „der Krüppel“ ein zur Untätigkeit verurteilter Almosenempfänger bleiben, 
sondern ein tätiges, schaffendes, daher zufriedenes Mitglied der großen 
Arbeitsgemeinschaft des deutschen Volkes werden. Kann er auch nicht volle 
Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen, so muß der ihm verbleibende Rest von 
körperlichem Können, geleitet durch tatkräftiges Wollen, doch möglichst aus- 
gebaut werden. — Auch die Industrie bringt diesen Bestrebungen viel Ver- 
ständnis und Förderung entgegen. Der Tod zahlreicher tüchtiger Arbeiter 
fordert Ersatzmänner; da dürfen auch halbe und viertel Kräfte nicht un- 
genützt bleiben. Jede hilft mit zum eigenen Segen und zur künftigen Größe 
unseres Vaterlandes. 
Der Staat gewährt für erlittene Dienstbeschädigung und Einbuße an 
Erwerbsfähigkeit Entschädigungen, die bis an die Grenze seiner finanziellen 
Leistungsfähigkeit gehen. Provinzen, Gemeinden, Vereine und Private greifen 
überdies hilfreich mit ein, um das Los der braven Männer zu erleichtern, 
die Gesundheit und Kraft für das Vaterland eingesetzt haben (s. Art. VIff.). 
Im Gegensatz zu den meisten seiner Feinde veröffentlicht Deutschland 
seine Verluste und vermeidet dadurch die qualvolle Ungewißbeit der sorgen- 
voll Daheimgebliebenen. Beim Preußischen Kriegsministerium ist für die 
Kriegsdauer ein Zentral-Nachweisebureau errichtet; es sammelt die 
dienstlichen Berichte über Tote, Verwundete, Kranke und Vermißte, teilt 
sie öffentlich mit (Verlustlisten) und gibt Auskunft auf Anfragen. 
B. Die Organisation der freiwilligen Krankenpflege. 
Mehrfach war schon von ihren Organen die Rede, nun noch ein Blick 
auf ihre Organisation! 
Der Staat allein kann den ungeheueren Anforderungen an sanitären 
Kräften und Mitteln nicht genügen, die ein neuzeitlicher Krieg bedingt. Er 
darf daher das Angebot freier Liebestätigkeit nicht übersehen, die — schon 
im Frieden tätig — im Kriege nicht bei Seite stehen möchte. Der Opfersinn des 
ganzen Volkes verlangt nach Mitarbeit, darunter sind viele Männer, die 
nicht waffenpflichtig sind, und zahlreiche Frauen und Jungfrauen, die be- 
sondere Anlagen und Kenntnisse für den Pflegedienst besitzen. 
Um Zersplitterung und Reibung der Kräfte zu vermeiden, arbeitet die 
freiwillige Krankenpflege nicht selbständig neben der militärischen; sie bildet 
aber unter deren Leitung eine wertvolle, zum Teil unentbehrliche Ergänzung. 
An ihrer Spitze steht der Kaiserliche Kommissar und Militär- 
inspekteur der freiwilligen Krankenpflege im Kriege, z. St. Fürst 
Staatsbürgerl. Belehrungen in der Kriegszeit. II. Band.                                         12