V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege 177
letzter Nerven befassen; andere fertigen und prüfen künstliche Hände und Füße,
Arme und Beine; hier werden Verunstaltungen des Gesichtes ausgeglichen,
dort üben sich Schwerbeschädigte in der Wiedererlangung körperlicher Fertig--
keiten und geistiger Kräfte. Man hat methodischen Schulunterricht in vielen
Krankenanstalten eingeführt, um die Gymmastik des Geistes über der des
Körpers nicht zu vernachlässigen. In Lazarett-Werkstätten erteilt man
nicht nur allgemeinen Handfertigkeitsunterricht, sondern gewöhnt ver-
stümmelte Handwerker wieder in ihren alten Beruf ein. Nicht wie früher
soll „der Krüppel“ ein zur Untätigkeit verurteilter Almosenempfänger bleiben,
sondern ein tätiges, schaffendes, daher zufriedenes Mitglied der großen
Arbeitsgemeinschaft des deutschen Volkes werden. Kann er auch nicht volle
Erwerbsfähigkeit wiedergewinnen, so muß der ihm verbleibende Rest von
körperlichem Können, geleitet durch tatkräftiges Wollen, doch möglichst aus-
gebaut werden. — Auch die Industrie bringt diesen Bestrebungen viel Ver-
ständnis und Förderung entgegen. Der Tod zahlreicher tüchtiger Arbeiter
fordert Ersatzmänner; da dürfen auch halbe und viertel Kräfte nicht un-
genützt bleiben. Jede hilft mit zum eigenen Segen und zur künftigen Größe
unseres Vaterlandes.
Der Staat gewährt für erlittene Dienstbeschädigung und Einbuße an
Erwerbsfähigkeit Entschädigungen, die bis an die Grenze seiner finanziellen
Leistungsfähigkeit gehen. Provinzen, Gemeinden, Vereine und Private greifen
überdies hilfreich mit ein, um das Los der braven Männer zu erleichtern,
die Gesundheit und Kraft für das Vaterland eingesetzt haben (s. Art. VIff.).
Im Gegensatz zu den meisten seiner Feinde veröffentlicht Deutschland
seine Verluste und vermeidet dadurch die qualvolle Ungewißbeit der sorgen-
voll Daheimgebliebenen. Beim Preußischen Kriegsministerium ist für die
Kriegsdauer ein Zentral-Nachweisebureau errichtet; es sammelt die
dienstlichen Berichte über Tote, Verwundete, Kranke und Vermißte, teilt
sie öffentlich mit (Verlustlisten) und gibt Auskunft auf Anfragen.
B. Die Organisation der freiwilligen Krankenpflege.
Mehrfach war schon von ihren Organen die Rede, nun noch ein Blick
auf ihre Organisation!
Der Staat allein kann den ungeheueren Anforderungen an sanitären
Kräften und Mitteln nicht genügen, die ein neuzeitlicher Krieg bedingt. Er
darf daher das Angebot freier Liebestätigkeit nicht übersehen, die — schon
im Frieden tätig — im Kriege nicht bei Seite stehen möchte. Der Opfersinn des
ganzen Volkes verlangt nach Mitarbeit, darunter sind viele Männer, die
nicht waffenpflichtig sind, und zahlreiche Frauen und Jungfrauen, die be-
sondere Anlagen und Kenntnisse für den Pflegedienst besitzen.
Um Zersplitterung und Reibung der Kräfte zu vermeiden, arbeitet die
freiwillige Krankenpflege nicht selbständig neben der militärischen; sie bildet
aber unter deren Leitung eine wertvolle, zum Teil unentbehrliche Ergänzung.
An ihrer Spitze steht der Kaiserliche Kommissar und Militär-
inspekteur der freiwilligen Krankenpflege im Kriege, z. St. Fürst
Staatsbürgerl. Belehrungen in der Kriegszeit. II. Band. 12