Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

250 Dr. Gertrud Bäumer 
kammer des Armenamts und des Verbandes für Armenpflege und Wohl— 
tätigkeit (Kriegsnotspende) über.“ 
Auch in der Bekleidungsfürsorge konnte, wie diese Beispiele zeigen, nur 
etwas erreicht werden durch planmäßige Zusammenfassung aller privaten 
Hilfsbereitschaft in eine Organisation, die Verarbeitung und Verteilung 
übernahm und, indem sie die Bedürftigen versorgte, zugleich die damit 
gebotene Arbeitsgelegenheit aufs beste ausnützte. 
d) Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge. 
Weniger als auf anderen Gebieten bedurfte es der freiwilligen Liebes- 
tätigkeit, um die Einrichtungen der Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge 
den Anforderungen des Krieges entsprechend auszugestalten. Hier hatten 
bereits Staat und Gemeinde organisationen geschaffen, die nur ihre volle 
Wirksamkeit zu entfalten brauchten. Ergänzend trat als die größte soziale 
Schöpfung der Kriegszeit die Reichswochenhilfe hinzu, durch die jeder 
Frau eines Kriegsteilnehmers eine ausreichende Versorgung während 
des Wochenbetts gesichert ist. Alle diese Einrichtungen aber be- 
durften der freiwilligen Kräfte zu ihrer Durchführung und der Er- 
gänzung durch Hilfeleistungen, wie z. B. die Hauspflege, die Mütterberatung 
u. dgl. Schon vor dem Kriege war hier ein Hauptfeld weiblicher Vereins- 
betätigung. Insbesondere haben die vaterländischen Frauenvereine auf 
dem Gebiet der Säuglingsfürsorge viel geleistet. Im Rahmen der Reichs- 
wochenhilfe ergab sich eine Gelegenheit zur Mitarbeit sozialpflegerisch ge- 
schulter Frauen durch die Gewährung von Stillprämien, die an den Nach- 
weis geknüpft ist, daß der Säugling tatsächlich die mütterliche Nahrung 
erhält. Für diese Überwachung haben sich in vielen Städten Frauen zur 
Verfügung gestellt, die durch regelmäßige Besuche bei ihren Schützlingen 
Gelegenheit haben, ihnen auch sonst beratend und helfend zur Seite zu 
stehen. Mustergültig ist in dieser Hinsicht die Mitarbeit des Verbandes der 
Osnabrücker Frauenvereine bei der Durchführung der Reichswochenhilfe. 
Es ist eine besondere Kommission für diese Arbeit begründet. Die Stadt 
ist in 14 Bezirke eingeteilt, an deren Spitze je eine Vorsitzende steht, die mit 
einem Stabe von Helferinnen arbeitet. Jede Wöchnerin, die Reichswochen- 
hilfe empfängt, wird ein oder zweimal wöchentlich besucht, nötigenfalls mit 
Wäsche und Stärkungsmitteln versehen; es wird ihr eine Hauspflege ver- 
mittelt oder auch, wo es notwendig ist, die Aufnahme in eine Entbindungs- 
anstalt besorgt. Ähnlich wird in vielen andern Städten von den Frauen 
gearbeitet. Wie bei der Ernährungsfürsorge, so ergab sich auch hier durch 
den Krieg die Notwendigkeit der Ausgestaltung und Verstärkung bestehender 
Einrichtungen. Wo noch keine Hauspflegevereine bestanden (Vereine, die 
Wöchnerinnen eine Pflegerin zur Besorgung des Haushalts und der Kinder 
stellen), wurden sie von der weiblichen Kriegshilfe geschaffen. Waren sie 
doch um so notwendiger, weil die Frau bei Abwesenheit des Mannes oft 
ohne jede häusliche Hilfe während ihrer schweren Zeit sein mußte. Aus 
demselben Grunde war auch die Erweiterung oder Neueinrichtung von 
Entbindungsheimen notwendig. Ein solches Heim schuf zum Beispiel ganz