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der Versicherung an den Kriegszustand, ihre Leistungen für die Daheim—
gebliebenen und die Kriegsteilnehmer dargestellt und ein Ausblick auf die
Aufgaben der Versicherung nach dem Kriege versucht werden.
A. Bisherige Leistungen der sozialen Versicherung.
a) Erhaltung und Stärkung der Volksgesundheit.
1. Die Krankenversicherung mit etwa 10 000 Krankenkassen umfaßt
gegen 20 Millionen Versicherte. Ihrer vorbeugenden Heilfürsorge gelang es
vielfach, den Ausbruch von Krankheiten zu verhüten. Eigene Heilanstalten
mit Fachärzten und allen Einrichtungen der ärztlichen Wissenschaft sorgen
für die möglichste Wiederherstellung der Kranken. iele blieben früher
ohne genügende ärztliche Behandlung und verfielen in Siechtum. etzt
wird auch für die Kräftigung der Genesenden in Walderholungsstätten usw.
gesorgt und dadurch Rückfällen infolge zu früher Arbeitsaufnahme vor-
gebeugt. Segensreich wirkt die Fürsorge für die Angehörigen der Ver-
sicherten. Dadurch ist auch der Mutterschutz und die Säuglingsfürsorge unter-
stützt worden. Untersuchungen der Wohnungsverhältnisse regten zum Bau von
gesunden Arbeiterwohnungen an. Ärztliche Vorträge sorgen für Aufklärung
über Ursachen und Verhütung von Volkskrankheiten und bekämpfen das
Kurpfuschertum. Bis zum Jahre 1912 haben die Gesamtaufwendungen der
Krankenkassen an Krankheitskosten 6096,6 Millionen Mark betragen. Die
Zuwendungen an die Versicherten im Jahre 19 14 beliefen sich auf insgesamt
450,0 Millionen Mark. An Beiträgen wurden seit 1885 entrichtet 6614,8
Millionen, von denen 4510,5 Millionen auf die Arbeiter entfielen.
2. Für die Durchführung der Unfallversicherung bestanden im
Jahre 1914, über das der letzte Geschäftsbericht des Reichsversicherungs-
amts vorliegt, neben 117 Berufsgenossenschaften und 14 Zweiganstalten
565 staatliche und gemeindliche Ausführungsbehörden. Die Gesamtaus-
gabe der Berufsgenossenschaften und Zweiganstalten belief sich in jenem
Jahre auf 208,9 Millionen Mark, die der Ausführungsbehörden auf
14,9 Millionen Mark. Die Ausgaben betrafen insbesondere Entschädi-
gungen, Fürsorge für Verletzte innerhalb der gesetzlichen Wartezeit, Kosten
der Unfallverhütung, des Rechtsganges der Unfalluntersuchung, Er-
gänzung der Rücklage und Verwaltungskosten. Die Einnahmen der Berufs-
genossenschaften und ihrer Zweiganstalten erreichten 1914 die Höhe von
203 Millionen Mark. Ihr Vermögen belief sich auf 602 Millionen Mark.
Die Summe der gezahlten Entschädigungen betrug in dem bezeichneten
Geschäftsjahre 178 Millionen Mark, in der Zeit seit dem Bestehen der Unfall-
versicherung, dem Jahre 1886 bis zum Jahre 1914, im ganzen 2649 Millionen
Mark. Schon frühzeitig haben die Berufsgenossenschaften unter Anleitung
des Reichsversicherungsamts auf die Unfallverhütung ihr Augenmerk gerichtet.
Man hat die Unfallverhütung nicht mit Unrecht die Seele der Unfallver-
sicherung genannt. In umfassenden Vorschriften werden Unfallverhütungs-
einrichtungen angeordnet, die Arbeiter über die ihnen drohenden Gefahren