Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

42 Dr. Otto Hoetzsch 
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Ungarn, wofür noch sehr viel fehlt. Die geistigen Beziehungen zwischen 
uns und Österreich-Ungarn können gar nicht eng genug gezogen werden. 
Zu ihnen gehört aber auch die Beschäftigung mit den nichtdeutschen Unter- 
tanen des Donaustaates. Schließlich sind die Deutschen in Österreich, wie 
im Reich auch daran schuld gewesen, wenn sich unter den österreichischen 
Slawen panslawistische Gedanken breit machten. Wer hat sich denn bei 
uns um das wirtschaftliche Leben oder das geistige Sein der Tschechen und 
Polen, der Ruthenen und Südslawen gekümmert. Mit mitleidigem Lächeln 
über die Kulturunfähigkeit der österreichischen Slawen ist es nicht mehr 
getan. Auch hier gilt es Verständnis zu erwecken; es ist kein Ruhm für uns, 
daß die eingehendsten Werke über diese Fragen von Engländern und Fran- 
zosen geschrieben worden sind. Das gleiche ist von dem ungarischen Staat 
in allen seinen Bestandteilen zu fordern, den wir gewöhnlich nur aus persön- 
lichen Beziehungen zu den Siebenbürger Sachsen kennen. 
Der Krieg erweist heute für die Welt, wie die beiden Staaten Öster- 
reich und Ungarn zusammengehören. Dreierlei halte man sich dabei nun 
im allgemeinen vor Augen. Zunächst: es kann in Österreich-Ungarn nicht 
alles auf dieselbe Weise geben wie bei uns. Wir haben im Norden und 
Süden unseres Reiches auch Unterschiede, und wie wir das uns gegenseitig 
zugestehen, so müssen wir es auch im Leben unseres Verbündeten. Sodann: 
Österreich-Ungarn soll den Staatsgedanken und die nationale Idee in ein 
ganz besonderes Verhältnis bringen. Sicherlich wird das vor der Theorie, 
die die Dinge schön ordnet, niemals ganz bestehen können, aber im Völker- 
leben regiert nicht die Theorie, sondern die harte Praxis. Schließlich aber 
muß der Krieg lehren, was die ganze Geschichte Österreich-Ungarns lehrt, 
die Wucht und Kraft, die in diesem Festungsdreieck der Alpen, Sudeten und 
Karpathen liegt, in der natürlichen Zusammenfassung ihrer am Donaulauf 
gelegenen verschiedenartigen Bestandteile. Das übersieht man so oft und 
das erklärt doch allein, warum trotz aller inneren Gegensätze dieser Staat 
nicht auseinander fällt, sondern, wie man es scherzhaft, aber richtig aus- 
gedrückt hat, schon durch die Karte zusammengehalten wird. Darin liegt 
aber die Gewähr für das Vertrauen auf die Zukunft dieses Staates, ohne 
die unsere Hoffnungen auf die engeren Beziehungen mit ihm nur Seifen- 
blasen wären. 
C. Bulgarien. 
I. Die Entwicklung Bulgariens bis zum Berliner Kongreß (1828). 
Am 6. September 1915 — das ist der historische Tag, den wir uns zu 
merken haben — sind die Verträge zwischen den Zentralmächten, der Türkei 
und Bulgarien unterzeichnet worden, durch die Bulgarien entschlossen auf 
die Seite unseres Bundes trat. Bis dahin hatte es eine neutrale Haltung 
angenommen und hatten in ihm die verschiedenen Richtungen erbittert mit- 
einander gekämpft, so daß es lange unsicher blieb, auf welche Seite es sich 
schlagen würde. Ehe wir die so gewonnene Grundlage unserer Beziehungen 
zu dem neuen Bundesgenossen schildern, werfen wir einen Blick auf die