Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1854. (45)

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(Nr.  3908.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  5.  Dezember  1853.,  betreffend  die  Bewilligung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Chaussee  von
der  Berlin-Magdeburger  Staats-Chaussee  bei  der  Hebestelle  Biederitz  an
der  Friedrich-Wilhelmsbrücke  über  Königsborn  und  Nedlitz  nach  Möckern.

N  IJch  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  von  dem  ersten
Jerichowschen  Kreise,  des  Regierungsbezirks  Magdeburg,  beschlossenen  Bau
einer  Chaussee  von  der  Berlin-Magdeburger  Staats-Chaussee  bei  der  Hebestelle
Biederitz  an  der  Friedrich-Wilhelmsbrücke  über  Königsborn  und  Nedlitz  nach
Moöckern  genehmigt  habe,  bestimme  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht
für  die  zu  der  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur
Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe
der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese  Straße  zur
Anwendung  kommen  sollen.  Zugleich  will  Ich  dem  ersten  Jerichowschen  Kreise,
gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße,
das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für
die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der
in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  son-*7qä
  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch
sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen

  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur
Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlatz  isi  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Potsdam,  den  5.  Dezember  1853.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minisier  für  Handel,  Gewerbe  und  offentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

(Nr.  3909.)