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(Nr. 388.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages
zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen,
die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867.
(Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und
Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll-
und Steuerwesen, folgenden Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Ver-
einskontroleure beigeordnet worden, und zwar:
A. im Königreich Württemberg:
1) den Hauptämtern zu Rothweil und Sulz der den Hauptämtern zu
Friedrichshafen, Constanz und Ueberlingen als Vereinskontroleur bei-
geordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Villaret unter Beibehal-
tung seines Wohnsitzes in Constanz,
2) dem Hauptamte zu Hall der den Hauptämtern zu Stuttgart, Kannstadt
und Heilbronn als Vereinskontroleur beigeordnete Großherzoglich Badische
Ober-Zollinspektöor Abegg unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in
Stuttgart;
B. im Großherzogthum Baden:
den Hauptämtern Alt-Breisach und Freiburg der den Hauptämtern zu
Schusterinsel und Rheinfelden als Vereinskontroleur beigeordnete König-
lich Preußische Steuerinspektor Habrecht unter Beibehaltung seines
Wohnsitzes in Basel.
(Nr. 389.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann und Verweser des Preußischen Konsulats Adolph
v. Treuer zu Adelaide
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 390.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Kaufmann Jules Lebeau zu Boulogne s. M.
zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 391.)