Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

fort  umzulegen,  und  vorschriftmaͤßig  zum
Einzug  zu  bringen.

g.  3.

Die  Besteurung  der  Aktiv-Capitalien,
der  Vesoldungen  und  Pensionen,  so  wie
der  Apanagen  findet  fuͤr  das  Jahr  1832
wieder  auf  dieselbe  Weise  Statt,  welche  in
dem  Gesetz  vom  39.  Juni  1631  vorgeschrie-956



ben  ist.  Bei  den  Aktiv-Capitalien  entscheidet
  der  Besitzttand  vom  1.  Juli  1825
für  die  Steuerpflicht.  Als  Zahlungs=Termin
  wird  für  die  Capitalsteuer  der
1.  Jannar  1834,  und  für  die  Besoldungs=Pensions=
  und  Apanage  =  Steuer  der

1.  April  1834  festgesetzt.

Unser  Finanz-Ministerium  ist  mit  der
Vollziehung  dieses  Gesehes  beauftragt.

Gegeben  Stuttgart  den  36.  December  1833.

Wilhelm.

Dtr  Minister  der  Finanzen:
von  Weckherlin.

Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats,  Sekretär,
Vellnagel.

Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben
durch  höchste  Entschließung  vom  ½2.  d.  M.
dem  Forstwarth,  Unterförster  Spannagel,
  vom  Revier  Waldenbuch,  Tübinger
Forsts,  das  erledigte  Revier  Lorch  gnädigst
übertragen.

Unterm  729.  d.  M.  wurde  der  Oberlieutenant
  v.  d.  Planiz,  im  fünften  Infanrie-Regiment,

  zum  Adjutanten  dieses  Regiments
  ernannt,  und  an  dessen  Stelle

der  Oberlieutenant  Weisser,  vom  sechsten
  Infanterie-Regiment,  verseßtt.

Unterm  20.  d.  M.  wurde  dem  zur  katholischen
  Pfarrei  Wiesenstetten,  Oberamts
und  Dekanats  Horb,  ernannten  Caplan
Edelmann,  zur  heil.  Maria  in  Leurkirch,
die  Königl.  Bestätigung  ertheilt.