fort umzulegen, und vorschriftmaͤßig zum
Einzug zu bringen.
g. 3.
Die Besteurung der Aktiv-Capitalien,
der Vesoldungen und Pensionen, so wie
der Apanagen findet fuͤr das Jahr 1832
wieder auf dieselbe Weise Statt, welche in
dem Gesetz vom 39. Juni 1631 vorgeschrie-956
ben ist. Bei den Aktiv-Capitalien entscheidet
der Besitzttand vom 1. Juli 1825
für die Steuerpflicht. Als Zahlungs=Termin
wird für die Capitalsteuer der
1. Jannar 1834, und für die Besoldungs=Pensions=
und Apanage = Steuer der
1. April 1834 festgesetzt.
Unser Finanz-Ministerium ist mit der
Vollziehung dieses Gesehes beauftragt.
Gegeben Stuttgart den 36. December 1833.
Wilhelm.
Dtr Minister der Finanzen:
von Weckherlin.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats, Sekretär,
Vellnagel.
Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben
durch höchste Entschließung vom ½2. d. M.
dem Forstwarth, Unterförster Spannagel,
vom Revier Waldenbuch, Tübinger
Forsts, das erledigte Revier Lorch gnädigst
übertragen.
Unterm 729. d. M. wurde der Oberlieutenant
v. d. Planiz, im fünften Infanrie-Regiment,
zum Adjutanten dieses Regiments
ernannt, und an dessen Stelle
der Oberlieutenant Weisser, vom sechsten
Infanterie-Regiment, verseßtt.
Unterm 20. d. M. wurde dem zur katholischen
Pfarrei Wiesenstetten, Oberamts
und Dekanats Horb, ernannten Caplan
Edelmann, zur heil. Maria in Leurkirch,
die Königl. Bestätigung ertheilt.