Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierter Band. (4)

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Artikel  6.  .

HatteendlichberedetdiePerstorbeneimKdnigreicheWürttemberg  und  im  Känigreiche
  Baiern  zwar  Vermögen,  aber  in  keinem  von  beiden  einen  Wohnsißtz;  so  wird
in  einem  jeden  der  beiden  Staaten  ohne  Rücksicht  auf  den  andern  eine  Güter-Curatel
bestellt:  vorbehältlich  dessen,  was  in  Staatsverträgen  mit  demjenigen  dritten  Staate,
in  welchem  der  oder  die  Verstorbene  gewohnt  hat,  solcher  Vormundschaften  halber
verabredet  ist.  «

Artikel-y.

Vorstehende  Vertrags-Artikel  finden  auf  die  Verhaͤltnisse  der  zur  Zeit  etwa
schon  bestehenden  und  gegenseitig  anerkannten  Vormundschaften  keine  nothwendige
Anwendung:  vielmehr  sollen  dergleichen  Vormundschaften  auf  die  bisher  Statt  gehabte
Weise,  wenn  nicht  durch  besondere  gemeinschaftliche  Uebereinkunft  eine  Abaͤnderung
beliebt  wird,  bis  zu  deren  Beendigung  fortgefuͤhrt  werden.

Nachdem  Seine  Koͤnigliche  Majestaͤt  dieser  Uebereinkunft  die  Allerhoͤchste
Genehmigung  ertheilt  haben  und  die  beiderseitigen  Ratifications-Urkunden  ausgewechselt
  worden  sind,  so  wird  auf  Allerhoͤchsten  Befehl  der  Inhalt  derselben  zur
Nachachtung  oͤffentlich  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  31.  December  28-5.  Beroldingen.

 

Dienst-Erledigungen.

1)  Durch  den  Tod  des  Justizraths  Hauger  in  Rottenburg  ist  dle  Stelle  eines  weltlichen
  Raths  und  Kanzlei-Vorstandes  bei  dem  bischöflichen  General-Vikariate,  mit  welcher
ein  Gehalt  von  1B0#  fl.  verbunden  ist,  erledigt  worden.  Die  Bewerber  um  dieselbe
werden  aufgefordert,  sich  mit  ihren  dießfälligen  Gesuchen  innerhalb  vier  Wochen  an
das  Ministerium  des  Innern  zu  wenden.

2)  Durch  die  Pensionirung  des  Försters  Märkle  ist  das  Revier  Altburg  zweiter
Elasse  im  Wildberger  Forst  erledigt  worden.