148 Anlage 3. Die Uebergänge zw. d. Verf. des Norddeutschen Bundes
der Vertragsartikel, hinlänglich genau bezeichnet wird, wurde auch
gegenwärtiges Protokoll in einem Ezemplar- nach geschehener Ver-
lesung unterzeichnet und von den Königlich Prerh en Bevoll-
mächtigten, unter dem Vorbehalte der alsbaldigen Mittheilung be-
ubigter Abdrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem
ertrage, Behufs der weiteren Beförderung an das Königliche Ge-
heime Staatsarchiv, in Empfang genommen.
G. w. o.
v. Pommer Esche. v. Philipsborn. Delbrück. Weber.
Gerbig. v. Thümmel. v. Spitzemberg. Riecke.
Mathy. Ewald. Thon. v. Liebe.
Anlage 3.
Die Erneiterung. W Hundes zum
entschen Reiche.
I. Die „Verfassungsverträge“.
Deoffizielle Anstoß zur Erweiterung des Norddeutschen Bundes
auf die süddeutschen Staaten ging im September 1870 von Bayern
aus. „So geschah es, daß in der zweiten Hälfte des Oktobers
Vertreter der sämmtlichen süddeutschen Staaten in Versailles zu-
sammentraten, um über die Gründung eines Deutschen Bundes zu
verhandeln“ (Präsident des Bundeskanzleramts Staatsminister Del-
brück in der Sitzung des Reichstags am Montag den 5. Dezember
1870: Sten. Ber. über die Verhandl. des Reichstages des Nord-
deutschen Bundes II. Außerord. Session 1870. S. 68).
A. Es kam zum Abschluß von folgenden sog. Ver-
fassungsverträgen: -
1. Vereinbarung zwischen dem Norddeutschen Bunde,
Baden und Hessen über Gründung des Deutschen
Bundes und Annahme der Bundesverfassung. Vom
15. November 1870 (verhandelt zu Versailles). Die Vereinbarung
besteht aus der „Verfassung des Deutschen Bundes“ (Bundesgesetz=
blatt des Norddeutschen Bundes 1870. 51. S. 627—649)
und dem „Protokoll, betr. die Vereinbarung zwischen dem Nord-
deutschen Bunde, Baden und Hessen über Gründung des Deutschen
Bundes und Annahme der Bundesverfassung“, Vom 15. November
1870 (daf. S. 650—653). Die Paciscenten erklärten sich ein-