150 Anlage 3. Die Uebergänge zw. d. Verf. des Norddeutschen Bundes
legen und ihn nach erteilter Zustimmung derselben im Laufe des
Dezembers zu ratificiren. Abgedruckt unten S. 187 ff.
4. Vertrag zwischen dem Norddentschen Bunde, Bayern,
Württemberg, Baden und Hessen, geschlossen Berlin den 8. De-
zember 1870, um die Zustimmung Württembergs, Badens und
Hessens zu dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und
Bayern und — soweit noch erforderlich — die Zustimmung Bayerns
zu der zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen ver-
einbarten Verfassung und dem über den Beitritt zu dieser Verfassung
mit Württemberg abgeschlossenen Vertrage festzustellen. Dieser
Vertrag ist nicht publizirt.
B. Die drei Verfassungs-Verträge im Norddeutschen
Reichstage.
1. Durch den Präsidenten des Bundeskanzleramtes Delbrück
in Vertretung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes wurden dem
Norddeutschen Reichstage zur verfassungsmäßigen Genehmigung“
vorgelegt:
a. unter dem 24. November 1870 die Verhandlung mit
Baden und Hessen vom 15. November 1870 „nebst der
dieser Verhandlung angeschlossenen Verfassung des
Deutschen Bundes“, „nachdem der Bundesrath derselben ein-
stimmig seine Zustimmung ertheilt hat“. Drucksachen des Reichs-
tages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1870 (II. Außerordent-
liche Session). W 6;
b.. unter dem 28. November 1870 der Vertrag mit
Württemberg sammt dem Protokoll und der Militair-=
Konvention, und
c. unter dem 1. Dezember 1870 der Vertrag mit Bayern
sammt Schlußprotokoll, — Beide „nachdem der Bundesrath
demselben mit der, nach Artikel 78 der Bundesverfassung erforder-
lichen, Mehrheit seine Zustimmung erteilt hat“. S. die angezogenen
Drucksachen 7# 9 und # 12.
Eine gut orientirende Zusammenstellung der Norddeutschen
Bundesverfassung mit den drei Verfassungen des Deutschen Bundes
nach den drei genannten Verträgen enthält 17 der angezogenen
Drucksachen. -
2. Die erste Beratung über diese Vorlagen im Reichstage
fand statt am 5. und 6., die zweite am 7. und 8., die dritte am
9. Dezember 1870 (Stenogr. Berichte a. a. O. S. 67—108.
109—136. 139—150. 151—165).
In der Schlußabstimmung wurden die Vorlagen mit 195 gegen
32 Stimmen angenommen.