Full text: Heft 1. Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 und des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.

150 Anlage 3. Die Uebergänge zw. d. Verf. des Norddeutschen Bundes 
  
legen und ihn nach erteilter Zustimmung derselben im Laufe des 
Dezembers zu ratificiren. Abgedruckt unten S. 187 ff. 
4. Vertrag zwischen dem Norddentschen Bunde, Bayern, 
Württemberg, Baden und Hessen, geschlossen Berlin den 8. De- 
zember 1870, um die Zustimmung Württembergs, Badens und 
Hessens zu dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und 
Bayern und — soweit noch erforderlich — die Zustimmung Bayerns 
zu der zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen ver- 
einbarten Verfassung und dem über den Beitritt zu dieser Verfassung 
mit Württemberg abgeschlossenen Vertrage festzustellen. Dieser 
Vertrag ist nicht publizirt. 
B. Die drei Verfassungs-Verträge im Norddeutschen 
Reichstage. 
1. Durch den Präsidenten des Bundeskanzleramtes Delbrück 
in Vertretung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes wurden dem 
Norddeutschen Reichstage zur verfassungsmäßigen Genehmigung“ 
vorgelegt: 
a. unter dem 24. November 1870 die Verhandlung mit 
Baden und Hessen vom 15. November 1870 „nebst der 
dieser Verhandlung angeschlossenen Verfassung des 
Deutschen Bundes“, „nachdem der Bundesrath derselben ein- 
stimmig seine Zustimmung ertheilt hat“. Drucksachen des Reichs- 
tages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1870 (II. Außerordent- 
liche Session). W 6; 
b.. unter dem 28. November 1870 der Vertrag mit 
Württemberg sammt dem Protokoll und der Militair-= 
Konvention, und 
c. unter dem 1. Dezember 1870 der Vertrag mit Bayern 
sammt Schlußprotokoll, — Beide „nachdem der Bundesrath 
demselben mit der, nach Artikel 78 der Bundesverfassung erforder- 
lichen, Mehrheit seine Zustimmung erteilt hat“. S. die angezogenen 
Drucksachen 7# 9 und # 12. 
Eine gut orientirende Zusammenstellung der Norddeutschen 
Bundesverfassung mit den drei Verfassungen des Deutschen Bundes 
nach den drei genannten Verträgen enthält 17 der angezogenen 
Drucksachen. - 
2. Die erste Beratung über diese Vorlagen im Reichstage 
fand statt am 5. und 6., die zweite am 7. und 8., die dritte am 
9. Dezember 1870 (Stenogr. Berichte a. a. O. S. 67—108. 
109—136. 139—150. 151—165). 
In der Schlußabstimmung wurden die Vorlagen mit 195 gegen 
32 Stimmen angenommen.
	        
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