fullscreen: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. . Vortrag. Betrag. 
fl. (kr.]dl. 
II. Abschnitt. 
##reitz- Einnahmen. 
J. Zuschüsse aus der Staatscasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
1. 
bis — — — — — — — — — 
4. 
5.| Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Schul- 
dotationsgesetz vom 10. November 1861 die bisherizen Con- 
grualzuschüsse . . 1583359— 
6. Zur Aufbesserung des Unhureichenden Einkommens der virklichen 
Schullehrer auf 400 fl., der Verweser und weltlichen * 
auf 300 fl., der Schulgehilsen auf 250 fl. 47650 35— 
7/| Zur Gewährung von Dienstalterszulagen in 5 Quinquennien à 50 fl. 
für die wirklichen Schullehrer und à 25 fl. für die 15* 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 13248730— 
8.] Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Shullhrert die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quieselrt worden sind 2700 —— 
9. Zuschuß an den gesetzlichen K, Kreisverein zur siies* * 6 
unfähig gewordener Schullehrer 32000 — 
10/eZur Gewährung einer Buleg von je 50 4 an alle uiebelrien 
Schullehrer. . .... . · 9600—— 
Lstus240272l4—
	        
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