Full text: Heft 3. Die Konförderations-Akte. Die Bundes-Akte. Die Wiener Schluß-Akte.

34 II. Die Bundes-Akte vom 8. Juni 1815. 
  
erklären: daß sie für die von den Köni lich-Bürtemberzischen 
Bevolmächtigten gemachte Erklärung des Beitritts Seiner 
Königlichen Majestät zu dem deutschen Bunde nach ihrem 
ganzen Inhalte annehmen, daß demnach dieser Beitritt eben so 
angesehen werden soll, als ob die Königlich-Würtembergischen 
“e den Akt vom 81e# selbst mit unterzeichnet 
tten. 
Die Gegenerklärung und Annahme sind eben so zu be- 
trachten, als ob sie von Wort zu Wort in der Bundes-Akte 
enthalten wären. 
Wien den 104## Juni 1815.
	        
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