Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 7. Verfassungs-Urkunde für das Königreich Württemberg. Vom 25. September 1819.

Verfassungs-Urkunde f. d. Königreich Wirttemberg, v. 25. Sept. 1819. 85 
  
1 Das dem Könige von den Ständen überreichte Exemplar 
der Verfassungs Urkunde befindet sich im Königlichen Staats- 
archive, im Repertorium „Landschaft“, ohne besondere Archiv- 
Nummer. Es ist auf Pergament geschrieben, unpaginirt. 
Kopf und Schluß haben folgenden Wortlaut: 
W J R 
die unterzeiehneten sæmtlichen 
XGOZD# 
W DER * 
zu gemeinschaftlicher Vollendung 
Verfassungs Werks 
fũr Jar 
Königreich Württemberg 
——.. 
Sfände Versammlung 
— .—— 
Nachdem Seine Königliche Majestät von Württemberg 
unser allergnädigster König und Herr, durch Allerhöchste Ent- 
schließung vom heutigen Tage den Allerhöchstdenselben unter- 
thänigst vorgelegten Verfassungs-Entwurf genehmigt, denselben 
als wirklichen Vertrag anerkannt und leseen Pesthaltung für 
Sich und Allerhöchstdero Nachfolger in der Regierung durch 
eine feierliche Urkunde zugesichert haben, welche von Wort zu. 
Wort also lautet: 
  
So haben wir die Unterzeichneten, zu Herstellung der 
Staats-Grund-Verfassung einberufenen Stände des Königreichs 
Württemberg diese Allerhöchste Willens-Erklärung mit aller- 
unterthänigstem Danke angenommen und uns im Namen des 
1 Ich danke die folgenden Mitteilungen und die genaue Collation 
der Güte des Herrn Geheimen Archivrathes Dr. Stälin, die Pause des 
Eingangs der Güte des Herrn Archivrathes Dr. v. Alberti zu Stuttgart.
	        
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