Metadata: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

XXVIII. 551 
Amtsgerichtsbezrk Jahr 
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Darstellung der kanfmannsgerichtlichen Rechtsstreite. 
Vollzugsanleitung. 
In Spalte 2 ist die Zahl der Sachen zu nennen, welche bei Anfang des Jahres, auf welches die 
Darstellung sich bezieht, beim Bürgermeister noch nicht erledigt waren. Hat der Bürgermeister Ent- 
scheidung erlassen, so ist die Sache erledigt, auch wenn der Rechtsweg beschritten ist. 
In jeder Sache wird nur eine Erledigung und zwar, wenn mehrere Teile der Sache verschieden 
erledigt wurden, die zuletzt zur Tabelle eingetragene gezählt. Die Summe der Spalten 11 bis 15 
muß sich mit der Zahl der Spalte 4 decken. 
In Spalte 17 ist die Zahl der Rechtswegbeschreitungen einzutragen, welche im Jahre, auf welches 
die Darstellung sich bezieht, dem Bürgermeister bekannt geworden ist (vergleiche Formular 6 Vollzugs- 
anleitung Ziffer 5). Früher bekannt gewordene Rechtswegbeschreitungen erscheinen in Spalte 16. 
In Spalte 18 sind auch diejenigen Erledigungen zu zählen, welche zwar im Vorjahre erfolgt, aber 
erst im Jahre, auf welches die Darstellung sich bezieht, dem Bürgermeister bekannt geworden sind. 
Die Summe der Spalten 20 bis 22 muß mit der in Spalte 18 eingetragenen Zahl übereinstimmen. 
Jormular 7 zur Verordnung vom 30. November 1905, betreffend die Statistik der kaufmannsgerichtlichen Streitigkeiten, 
Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 527 ff. 
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1905. 80
	        
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