84 Anlage 1. Der Großherzog und sein Haus.
g. alle auch nicht erwähnten ordentlichen und außerordentlichen
Hofausgaben, zu deren besonderer Bezahlung aus der
Staatskasse in dem Staatsbudget keine Vorsorge ge-
troffen ist.
Art. 3.
Die Civilliste ist unveräußerlich; sie kann ihrem Zwecke nicht
entzogen, auch mit keinen Verbindlichkeiten beschwert werden, welche
die Regierungszeit des Großherzogs, der dieselben eingeht, über-
schreiten.
Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministerium,
den 3. März 1854.
Friedrich.
Frhr. Rüdt. Regenauer.
Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl
Schunggart.
Verzeichniß
der zur Hofausstattung gehörigen Gebäude, Grundstücke
und Rechte.
1) Zu Karlsruhe:
a. das Residenzschloß mit allen dazu gehörigen, in dem Schloß-
bezirke gelegenen Gebäuden, Gärten und Plätzen;
b. der Küchengarten rechts und links der Durlacher Straße
mit den dazu gehörigen Gebäuden;
das Oberstallmeisterhaus in der Waldhornstraße;
. das daran stoßende Stallverwaltungsgebäude;
die Hofbaumagazine;
.l die Hofpredigerswohnung in der Erbprinzenstraße;
das Academiegebäude in der Linkenheimerthorstraße;
. der Erbprinzengarten mit den darin befindlichen Gebäuden;
.#das Hofkassengebände im vorderen Zirkel;
das Hofforstamtsgebäude in der Stephanienstraße.
2 Scheibenhard, das Schloß und Kammergut mit den darauf
haftenden Rechten und Lasten.
3) Stutensee, das Jagdschleß sammt den zum Fohlenhofe ge-
hörigen Gebäuden und Grundstücken mit den darauf haften-
den Rechten und Lasten.
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