Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Erster Band. Der Bundesrat des Norddeutschen Bundes (1867-1870). (1)

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„Herr v. Bülow, der Vertreter Dänemarks, ist einer der gescheutesten Köpfe 
in der Versammlung, und ich bedaure, daß die Stellung des Staates, den er 
vertritt, ihm nicht gestattet, erheblicheren Anteil an den laufenden Geschäften 
zu nehmen. Die Haltung der österreichischen Politik entspricht natürlich den 
Wünschen des Kabinets von Kopenhagen mehr als die unfrige, indessen beobachtet 
Herr v. Bülow in allen nicht dänischen Fragen eine parteilose Zurückhaltung, 
wie denn auch die meisten der zwischen Preußen und Oesterreich obwaltenden Streit- 
fragen von einer Natur sind und aus einer Zeit stammen, daß Dänemark die 
Beteiligung daran prinzipiell vermeidet, und die Abstimmungen des Herrn 
v. Bülow gewöhnlich nur neben einer stereotyp gewordenen Verwahrung der 
Rechte seines Allergnädigsten Herrn die Erklärung enthalten, daß er noch ohne 
Instruktion sei. Die Verhandlungen sowohl am Bunde als in der Augustenburger 
Angelegenheit haben mir Gelegenheit gegeben, Herrn v. Bülow als einen gewandten 
und einsichtsvollen Geschäftsmann kennen zu lernen, dem sowohl im offiziellen 
wie im Privatverkehr ein angemessenes und gefälliges Benehmen eigen ist.““) 
1862 trat Bülow als Staatsminister an die Spitze der mecklenburgsstrelitzschen 
Landesregierung und nahm an den Verhandlungen zur Begründung des Nord- 
deutschen Bundes hervorragenden Anteil. 
So viel ich feststellen konnte, hat Bismarck denselben zwischen 1859 und 
1866 geschäftlich nur einmal (14. März 1864) in Berlin gesprochen, als er 
Mitte März seinen Großherzog nach Berlin begleitete, inmitten der Verhand- 
lungen zur Lösung der dänischen Frage. 
1868 ging Bülow als Gesandter der beiden Großherzogtümer Mecklenburg 
beim preußischen Hof und als Vertreter derselben im Bundesrat nach Berlin.) 
In dieser Eigenschaft fiel ihm unter anderem die undankbare und schwere Aufgabe 
gegangen, das, bis in den vierziger Jahren mit der Nationalitätenbewegung der Nationalitäten- 
streit anhub, vom deutschen Adel regiert wurde und ähnlich wie früher Böhmen, Ungarn, 
die russischen Ostseeprovinzen äußerlich ein deutsches Gepräge trug. Infolge der Heirat 
desselben mit der Tochter des einer deutschen Familie entstammten, aber in dänischem Dienst 
zu hohen Würden gelangten Grafen Baudissin blieb v. Bülow in Dänemark. Ein Groß- 
onkel Bernhard v. Bülows von mütterlicher Seite war der 1835 verstorbene Graf Christian 
Günther Bernstorff, welcher erst dänischer Gesandter in Berlin, dann preußischer Minister 
des Auswärtigen war. Die in diesem Jahre (gleichfalls bei Mittler) erschienene Biographie 
seiner Witwe: „Gräfin Elise von Bernstorff, geborene Gräfin Dernath“ enthält (Band I. 
S. 101 ff.) mancherlei auch über den Vater des uns beschäftigenden Bernhard v. Bülow. 
Der letztere studirte zu Berlin, Göttingen und Kiel die Rechte und trat 1839 als 
Assessor bei der holsteinschen Regierung, dann als Legationsrat zu Kopenhagen in den 
dänischen Staatsdienst. 1848 schied er aus demselben wieder aus, und ward 1851 zum 
Gesandten für Holstein und Lauenburg beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 
*) Vergl. mein Werk: „Preußen im Bundestag“ Bd. I. S. 254 f. 
**) Mancherlei Mitteilungen über die Thätigkeit Bülows als mecklenburgischer Ge- 
sandter im Bundesrat bringt das Buch: „Friedrich Franz der Zweite, Großherzog von 
Mecklenburg-Schwerin“ von Ludwig von Hirschfeld, Leipzig, Duncker und Humblot, 1891.
	        
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