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ausdrücklich ausgesprochenen Wunsche seines königlichen Landes- und Dienstherrn
König Friedrich Wilhelm IV. nach und übernahm im Februar 1853 die ihm
angetragene Stellung. In derselben verblieb er unter zwei Herzögen, dem
Herzog Georg und dem Herzog Ernst, bis zum Beginn des Jahres 1867.
Hatte er auch in dieser ganzen Periode die Einigung mindestens Norddeutsch-
lands unter Preußens Hegemonie ersehnt und — so viel an ihm — erstrebt,
so glaubte er doch, in der damals in der Vereinbarung begriffenen, die Pflege
der geistigen und sittlichen Faktoren des Volkslebens lediglich den Einzelstaaten
überlassenden Norddeutschen Bundesverfassung nicht diejenige Staatsreform zu
erblicken, von welcher er sich eine segensreiche Weiterentwicklung des deutschen
Volks= und Staatslebens versprechen konnte, er verlangte deshalb, vielleicht auch
mit Rücksicht auf andere widrige Verhältnisse, seine Demission, welche ihm
schließlich unter vollster Gunstbezeugung vom Herzog Ernst gewährt wurde.
Die Stadt Altenburg verlieh ihm das Ehrenbürgerrecht.
Von da ab bis zum Frühjahr 1868 lebte er abwechselnd in Altenburg
und auf dem von ihm zwischenzeitlich in eigene Bewirtschaftung übernommenen
väterlichen Gut Kümmritz.
Im Frühjahr 1868, nachdem die Norddeutsche Bundesverfassung inzwischen
in definitiver Gestalt in das Leben getreten war, entschloß er sich auf
wiederholtes Andrängen, insonderheit des Fürsten Anton von Hohenzollern, wieder
in das öffentliche Leben zurückzutreten und die Stelle eines Vorsitzenden des
Staatsministeriums in den vereinigten anhaltischen Herzogtümern zu übernehmen.
In dieser Stellung verblieb er unter den Herzögen Leopold und Friedrich bis
zum Frühjahr 1875, dann trat er in das Privatleben zurück; er schien sich
mit seiner sittlich ernsten Richtung, welche auf politischem Gebiete mehr das
wirtschaftliche und sittliche Gesamtvolkswohl als die Freiheit des Individuums
und die lediglich diese schätzende Verfassungs= und Rechtsnormen in den Vorder-
grund stellte, allzusehr isolirt, fühlte sich auch durch ein langjähriges Nervenleiden
zu angegriffen, um mit Freudigkeit und Erfolgssicherheit seine verantwortliche,
mit manchen Schwierigkeiten verbundene Stellung weiterführen zu können. Die
gewünschte Besserung in seinem Nervenleiden fand er aber auch in dem land-
wirtschaftlichen Berufe, welchem er sich nunmehr mit gewohntem Eifer hingab,
nicht, und so lebt er jetzt in vollster Zurückgezogenheit lediglich seiner Familie
und seinen Gutsinsassen.
Staatsminister v. Gerstenberg-Zech.
ek. Bd. I. S. 81.
Ein literarischer Nachlaß, der über dessen politische Thätigkeit Aufschluß
zu geben geeignet wäre, existirt nicht; was seine Angehörigen darüber wissen,
ist nur das, was dieselben aus seinem eigenen Munde vernommen haben.