Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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ausdrücklich ausgesprochenen Wunsche seines königlichen Landes- und Dienstherrn 
König Friedrich Wilhelm IV. nach und übernahm im Februar 1853 die ihm 
angetragene Stellung. In derselben verblieb er unter zwei Herzögen, dem 
Herzog Georg und dem Herzog Ernst, bis zum Beginn des Jahres 1867. 
Hatte er auch in dieser ganzen Periode die Einigung mindestens Norddeutsch- 
lands unter Preußens Hegemonie ersehnt und — so viel an ihm — erstrebt, 
so glaubte er doch, in der damals in der Vereinbarung begriffenen, die Pflege 
der geistigen und sittlichen Faktoren des Volkslebens lediglich den Einzelstaaten 
überlassenden Norddeutschen Bundesverfassung nicht diejenige Staatsreform zu 
erblicken, von welcher er sich eine segensreiche Weiterentwicklung des deutschen 
Volks= und Staatslebens versprechen konnte, er verlangte deshalb, vielleicht auch 
mit Rücksicht auf andere widrige Verhältnisse, seine Demission, welche ihm 
schließlich unter vollster Gunstbezeugung vom Herzog Ernst gewährt wurde. 
Die Stadt Altenburg verlieh ihm das Ehrenbürgerrecht. 
Von da ab bis zum Frühjahr 1868 lebte er abwechselnd in Altenburg 
und auf dem von ihm zwischenzeitlich in eigene Bewirtschaftung übernommenen 
väterlichen Gut Kümmritz. 
Im Frühjahr 1868, nachdem die Norddeutsche Bundesverfassung inzwischen 
in definitiver Gestalt in das Leben getreten war, entschloß er sich auf 
wiederholtes Andrängen, insonderheit des Fürsten Anton von Hohenzollern, wieder 
in das öffentliche Leben zurückzutreten und die Stelle eines Vorsitzenden des 
Staatsministeriums in den vereinigten anhaltischen Herzogtümern zu übernehmen. 
In dieser Stellung verblieb er unter den Herzögen Leopold und Friedrich bis 
zum Frühjahr 1875, dann trat er in das Privatleben zurück; er schien sich 
mit seiner sittlich ernsten Richtung, welche auf politischem Gebiete mehr das 
wirtschaftliche und sittliche Gesamtvolkswohl als die Freiheit des Individuums 
und die lediglich diese schätzende Verfassungs= und Rechtsnormen in den Vorder- 
grund stellte, allzusehr isolirt, fühlte sich auch durch ein langjähriges Nervenleiden 
zu angegriffen, um mit Freudigkeit und Erfolgssicherheit seine verantwortliche, 
mit manchen Schwierigkeiten verbundene Stellung weiterführen zu können. Die 
gewünschte Besserung in seinem Nervenleiden fand er aber auch in dem land- 
wirtschaftlichen Berufe, welchem er sich nunmehr mit gewohntem Eifer hingab, 
nicht, und so lebt er jetzt in vollster Zurückgezogenheit lediglich seiner Familie 
und seinen Gutsinsassen. 
Staatsminister v. Gerstenberg-Zech. 
ek. Bd. I. S. 81. 
Ein literarischer Nachlaß, der über dessen politische Thätigkeit Aufschluß 
zu geben geeignet wäre, existirt nicht; was seine Angehörigen darüber wissen, 
ist nur das, was dieselben aus seinem eigenen Munde vernommen haben.
	        
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