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1864 überhaupt rechnen dürfen, so sind es insbesondre die Rücksichten
7 3. auf unsre deutschen Bundesgenossen (und das Bewußtsein des
Einverständnisses mit Oestreich?)*), welche einen hervorragenden
Antheil an den Entschließungen der Königlichen Regirung haben.
Es liegt den Absichten Sr. Majestät des Königs fern, in einer
schwankenden und zweifelhaften Neutralität den günstigen Augen-
blick abzuwarten, um sie aufzugeben, sondern wie Allerhöchst-
derselbe von der Königlichen Pflicht durchdrungen sind, Preußen
und Deutschland vor den Leiden des Krieges zu bewahren, so
lange als es beider Würde und Wohlfahrt gestatten, ebenso fest
sind sie entschlossen, jedem Bundesgenossen treu zur Seite zu
stehn, der durch seine geographische Lage berufen sein möchte,
zur Vertheidigung deutscher Interessen das Schwert zu ziehn.
Die Königliche Regirung darf hoffen, sich auf diesem Wege
einer selbständigen und nationalen Politik der vollen Zustimmung
des Landes und insbesondre dieses Hohen Hauses zu erfreuen;
sie darf sich aber auch nicht verhehlen, daß eine glückliche Durch-
führung derselben nur dann gesichert erscheint, wenn sie mit dem
festen, deutlich ausgesprochnen Entschluß gepaart ist, einem jeden
Versuch, von welcher Seite er auch käme, der dahin gerichtet
wäre, Preußen aus der in freier Selbstbestimmung gewählten
Bahn zu drängen und die Kräfte dieses Landes andern Interessen
als den eignen dienstbar zu machen, mit allen Mitteln entgegen-
zutreten, welche Gott zur Wahrung deutscher Unabhängigkeit in
die Hände Sr. Majestät des Königs (oder des Königs von
Preußen) gelegt hat.
Diesen festen Entschluß glaubt S. Majestät im jetzigen
Augenblick dadurch bethätigen zu sollen, daß Allerhöchstdieselben
von den Kammern die Mittel fordern, um die in der gegen-
wärtigen ernsten Lage der europäischen Politik einzunehmende
neutrale Stellung mit allem Nachdruck zu wahren und aufrecht
*) Klammern und Fragezeichen stammen von Bismarck.