Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

376 Sechzehntes Kapitel: Danziger Episode. 
  
liegt darin eben, daß auf das „Erscheinen“ zu viel Werth gelegt 
wird; auf das Sein und das Können kommt es an, und 
das ist nur die Frucht ernster und besonnener Arbeit. 
Seite 9. Die Theilnahme Sr. K. H. an den conseil's ist 
keine „active“ Stellung, und „Abstimmungen“ des Kronprinzen 
finden nicht statt. 
Seite 9. Die Mittheilung an „berufne"“ (5°) Personen ohne 
Ermächtigung Sr. Majestät würde gegen die Strafgesetze ver- 
stoßen. Das Recht der freien Meinungs-Aeußerung wird ja 
Sr. K. H. nicht verschränkt, im Gegentheil, gewünscht; aber 
nur im conseil, wo die Aeußerung ja allein von Einfluß auf 
die zu fassenden Entschließungen sein kann. Den Gegensatz 
„vor dem Lande offen zu legen“, kann nur eine Befrie- 
digung des Selbstgefühls bezwecken und muß die Folge haben, 
Unzufriedenheit und Unbotmäßigkeit zu fördern und dadurch 
der Revolution die Wege zu bahnen. 
Seite 10. Erschweren wird S. K. H. den Ministern die 
Arbeit ohne Zweifel, und bequemer würde ihre Aufgabe sein, 
wenn S. K. H. Sich nicht an den Sitzungen betheiligte. Aber 
kann Se. Majestät Sich der Pflicht entziehn, so viel als in mensch- 
lichen Kräften steht, dafür zu thun, daß der Kronprinz die 
Geschäfte und Gesetze des Landes kennen lerne? Ist es nicht 
ein gefährliches Experiment, den künftigen König den Staats- 
angelegenheiten fremd werden zu lassen, während das Wohl 
von Millionen darauf beruht, daß Er mit denselben vertraut 
sei? S. K. H. beweist in dem vorliegenden mémoire die Un- 
bekanntschaft mit der Thatsache, daß die Theilnahme des Kron- 
prinzen an den conseil's eine veran twortliche niemals ist, 
sondern nur eine informatorische, daß ein votum von S. K. H. 
niemals verlangt werden kann. Auf dem Verkennen dieses 
Umstandes beruht das ganze raisonnement. 
Wenn der Kronprinz mit den Staats-Angelegenheiten ver- 
trauter wäre, so könnte es nicht geschehn, daß S. K. H. dem
	        
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