376 Sechzehntes Kapitel: Danziger Episode.
liegt darin eben, daß auf das „Erscheinen“ zu viel Werth gelegt
wird; auf das Sein und das Können kommt es an, und
das ist nur die Frucht ernster und besonnener Arbeit.
Seite 9. Die Theilnahme Sr. K. H. an den conseil's ist
keine „active“ Stellung, und „Abstimmungen“ des Kronprinzen
finden nicht statt.
Seite 9. Die Mittheilung an „berufne"“ (5°) Personen ohne
Ermächtigung Sr. Majestät würde gegen die Strafgesetze ver-
stoßen. Das Recht der freien Meinungs-Aeußerung wird ja
Sr. K. H. nicht verschränkt, im Gegentheil, gewünscht; aber
nur im conseil, wo die Aeußerung ja allein von Einfluß auf
die zu fassenden Entschließungen sein kann. Den Gegensatz
„vor dem Lande offen zu legen“, kann nur eine Befrie-
digung des Selbstgefühls bezwecken und muß die Folge haben,
Unzufriedenheit und Unbotmäßigkeit zu fördern und dadurch
der Revolution die Wege zu bahnen.
Seite 10. Erschweren wird S. K. H. den Ministern die
Arbeit ohne Zweifel, und bequemer würde ihre Aufgabe sein,
wenn S. K. H. Sich nicht an den Sitzungen betheiligte. Aber
kann Se. Majestät Sich der Pflicht entziehn, so viel als in mensch-
lichen Kräften steht, dafür zu thun, daß der Kronprinz die
Geschäfte und Gesetze des Landes kennen lerne? Ist es nicht
ein gefährliches Experiment, den künftigen König den Staats-
angelegenheiten fremd werden zu lassen, während das Wohl
von Millionen darauf beruht, daß Er mit denselben vertraut
sei? S. K. H. beweist in dem vorliegenden mémoire die Un-
bekanntschaft mit der Thatsache, daß die Theilnahme des Kron-
prinzen an den conseil's eine veran twortliche niemals ist,
sondern nur eine informatorische, daß ein votum von S. K. H.
niemals verlangt werden kann. Auf dem Verkennen dieses
Umstandes beruht das ganze raisonnement.
Wenn der Kronprinz mit den Staats-Angelegenheiten ver-
trauter wäre, so könnte es nicht geschehn, daß S. K. H. dem