Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

418 Achtzehntes Kapitel: König Ludwig II. von Baiern. 
  
haben mir die Ueberzeugung gewährt, daß ein Abschluß noch 
nicht möglich ist; ich glaube aber vermeiden zu sollen, daß sie 
gänzlich abreißen, und dasselbe scheint der Nuntius zu wünschen. 
In Rom hält man uns offenbar für hülfsbedürftiger, als wir 
sind, und überschätzt den Beistand, den man uns, bei dem besten 
Willen, im Parlamente zu leisten vermag. Die Wahlen zum 
Reichstage haben den Schwerpunkt des letztern weiter nach 
rechts geschoben, als man annahm. Das Uebergewicht der 
Liberalen ist vermindert, und zwar in höherm Maße, als die 
Ziffern es erscheinen lassen. Ich war bei Beantragung der 
Auflösung nicht im Zweifel, daß die Wähler regirungsfreund- 
licher sind als die Abgeordneten, und die Folge davon ist ge- 
wesen, daß viele Abgeordnete, welche ungeachtet ihrer opposi- 
tionellen Haltung wiedergewählt wurden, dies nur durch Zu- 
sagen zu Gunsten der Regirung erreichen konnten. Wenn sie 
diese Zusagen nicht halten und eine neue Auflösung folgen 
sollte, so werden sie nicht mehr Glauben bei den Wählern 
finden und nicht wieder gewählt werden. Die Folge der ge- 
lockerten Beziehungen zu den liberalen und centralistischen Ab- 
geordneten wird, meines ehrfurchtsvollen Dafürhaltens, ein 
festeres Zusammenhalten der verbündeten Regirungen unter 
einander sein. Das Anwachsen der socialdemokratischen Ge- 
fahr, die jährliche Vermehrung der bedrohlichen Räuberbande, 
mit der wir gemeinsam unfre größern Städte bewohnen, die 
Versagung der Unterstützung gegen diese Gefahr von seiten 
der Mehrheit des Reichstags drängt schließlich den deutschen 
Fürsten, ihren Regirungen und allen Anhängern der staat- 
lichen Ordnung eine Solidarität der Nothwehr auf, welcher 
die Demagogie der Redner und der Presse nicht gewachsen sein 
wird, so lange die Regirungen einig und entschlossen bleiben, 
wie sie es gegenwärtig sind. Der Zweck des Deutschen Reiches 
ist der Rechtsschutz; die parlamentarische Thätigkeit ist bei Stif- 
tung des bestehenden Bundes der Fürsten und Städte als ein
	        
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