Full text: Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Erster Band. (1)

Aus Gesprächen mit Minutoli und Prittwitz. 33 
  
dabei, daß ihm der Vorwurf gemacht werde, er habe den Auf- 
stand vorausgesehn und nichts zur Verhinderung desselben ge- 
than, und bestritt, daß irgend welche auffallende Symptome 
zu seiner Kenntniß gekommen wären. Auf meine Entgegnung, 
mir sei in Genthin von Augenzeugen gesagt worden, daß wäh- 
rend der Tage vor dem 18. März fremdländisch aussehende 
Männer, meistens polnisch sprechend, einige offen Waffen mit 
sich führend, die andern mit schweren Gepäckstücken, in der Rich- 
tung nach Berlin passirt wären, erzählte Minutoli, der Minister 
von Bodelschwingh habe ihn Mitte März kommen lassen und 
Besorgniß über die herrschende Gährung geäußert; darauf habe 
er denselben in eine Versammlung vor den Zelten geführt. 
Nachdem Bodelschwingh die dort gehaltnen Reden angehört, 
habe er gesagt: „Die Leute sprechen ja ganz verständig, ich 
danke Ihnen, Sie haben mich vor einer Thorheit bewahrt.“ 
Bedenklich für die Beurtheilung Minutoli's war seine Popu- 
larität in den nächsten Tagen nach dem Straßenkampfe. Sie 
war für einen Polizeipräsidenten als Ergebniß eines Aufruhrs 
unnatürlich. 
Auch der General von Prittwitz, der die Truppen um das 
Schloß befehligt hatte, suchte mich auf und erzählte mir, mit 
ihrem Abzuge sei es so zugegangen: Nachdem ihm die Procla- 
mation „An meine lieben Berliner“ bekannt geworden, habe 
er das Gefecht abgebrochen, aber den Schloßplatz, das Zeug- 
haus und die einmündenden Straßen zum Schutze des Schlosses 
besetzt gehalten. Da sei Bodelschwingh an ihn mit der Forde- 
rung herangetreten: „Der Schloßplatz muß geräumt werden.“ 
„Das ist unmöglich,“ habe er geantwortet, „damit gebe ich den 
König preis.“ Darauf Bodelschwingh: „Der König hat in 
seiner Proclamation befohlen, daß alle „öffentlichen Plätze" ##) 
geräumt werden sollen; ist der Schloßplatz ein öffentlicher Platz 
X) Die Proclamation sagt: „alle Straßen und Plätze“. 
Otto Fürst von Bismarck, Gedanken und Erinnerungen. I. 3
	        
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