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196 Der Entwurf der Aorddeutschen Bundesperfassung: Artikel 79—64.
Artikel 39.26
Ersparnisse an dem Militäretat follen unter keinen Umftänden einer einzelnen Reglerung, ondern jeder-
leit der Bundeskafsene zu. Erböhungen der normalen Ausgabenso, für das Marine- und das Kriegs-
wesen oder außerordentliche Ausgaben erfordern ein besondress: Bundesgesetz. 9
Artikel 60.
. Der Bundesoberfeldberr kann, wenn die öffentliche Sicherbeit in dem Bundesgebiete bedrobt ist, einen
jeden Teil deslelben in Kriegszustand erklären, was bei Trommelschlag oder KCrompetenschall u verkünden
und außerdem durch Mitteilung an die Gemeindebehörden, durch Anschlag an öffentlichen Plätzen und durch
öffentliche Blätter zur allgemeinen Kenntnis zu bringen ist. Mit der Bekanntmachung der Crklärung des
riegszustandes gebt die vollziehende Gewalt an die Militärbefehlshaber über. Die Sioilverwaltung und
die mmunu#deßöen haben den Anordnungen und Aufträgen der Militärbefehlshaber Folge zu leisten.
ich im übrigen hat die Erklärung des Kriegszustandes die in dem preuhischen Gesetze vom 10. Mai 1869
(Gesetzsammlung 1849, S. 165 bis I71) 66 6 bis 15 bezeichneten Wirkungen. «
XI. Schlichtung von Streitigkeiten und Strafbestimmungen.
Artikel 61.22
Jedes Unternehmen gegen die Existenz, die Integrität, die Sicherheit oder die Verfassung des Nord-
deutschen Bundes, die Erregung von Hah oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Bundes oder die
Anordnung der Bundesbehörden duch öffentliche Behauptung oder Berbreitung erdichteter oder ent-
stellter Latsachen oder durch öffentliche Schmähungen oder Verböhnungen, endlich die Beleidigung des
Vundestages, des Aeichstages, eines Mitgliedes des Bundestages oder des Neichstages, einer Behörde
oder eines öffentlichen Beamten des Bundes, während dieselben in der Ausübung ihres Berufes begriffen
sind oder in Besiehung auf ihren Beruf, durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder andere Dar-
stellung werden in den einzjelnen Bundesstaaten beurteilt und bestraft nach Maßgabe der in den letzteren
tbestehenden oder künftig in Wirkfaomkeit tretenden Gesetze, nach welchen eine gleiche gegen den einzelnen
Vundesstaat, seine Verfassung, Cinrichtungen und Anordnungen, seine Kammern oder Stände, seine Kammer-
oder Ständemitglieder, seine Behörden und Beamten begangene Handlung zu richten wäre.
Artikel 62.
Für diejenigen in Artikel 61 bezeichneten Unternehmungen gegen den Norddeutschen Vund, welche,
wenn gegen einen der einfelnen Bundesltaaten gerichtet, als Hochverrat oder Landesverrat m Buelisi-
nieren wären, ist das gemeinschaftliche Oberoppellationsgericht der drei freien und Hanjestädte in Lübeck die
mständige Spruchbehörde in erster und letzter Instanz.
Artikel 63.
Streitigkeiten"s wwischen den Bebörden verschiedener Bundesstaaten werden durch den Bundestag,“
Verfaffungsstreitigkeiten in den einzelnenss Bundesstaaten im Wege der Bundesgesetzgebung erledigt.
XII. Berbältnis zu den jüddeutschen Staaten.
Artikel 64.
Die Besiehungen des Bundes zu den jüddeutschen Staaten werden sofort nach Geststellung der Ver-
fallung des norddeutschen Bundes durch besondre, dem Reichstage vur Genehmigung vorjzulegende Vertröges-.
geregelt werden.
630. Erlaß an den Botschafter in Daris Grafen von der Goltz.
[Kontept von der Hand des Vortragenden RNats Abeken.
Ganz vertraulich. Berlin, den 16. Dejember 1866.
Ew. pp. habe ich bereits telegraphisch von dem Tharakter unterrichtet, welchen das
Auftreten des Kaiserlichen Botschafters bier in den letzten Tagen angenommen hat, und
:#s Der Anfang des Artikels 39, der bei Bucher lautete: „Für das Bundesheer wird ein gemein-
schaftlicher Mormaletat mit dem AReichstage vereinbart“, ist von Bismarck geftrichen. 4
29 Statt „Bundeskafse“ bieß es in dem Entwurf „Bundeskriegsschatze“. Bismarck wollte dahinter
noch den Satz einfügen: „Letztre steht unter der Verwaltung des Oberfeldberrn“; hat ihn aber wieder
estrichen. .
*! Die Worte: „normalen Ausgaben“ Vismarcksche Korrektur anstatt „Normaletats“.
21 Das Wort „besondres“ Bismarcksche Einschaltung.
aa Der Artikel 61 liegt vor im metallographierten Konjept.
s2 Das Wort: „Streltigkeiten“ Bismarcksche, Korrektur anstatt „Meinung
24 Die Worte „werden durch den Bundestag“ Bismarcksche ECinschaltung.
à Das Wort: „einzelnen“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
46 Die Worte „ofort nach Feststellung ... Verträge“ Bismarchsche Korrektur anstatt der Bucherschen
Saslung: „nach erfolgter Vereinbarung über dieselben mit dem Neichstage durch besondere Verträge.“
bs war durch ein Telegramm vom 16. gescheben, das wesentlich den gleichen Inbolt wie der obige
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Erlaß bat.
I’NI 1234 4
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