10 Missionen Schweinitz' nach Karlsruhe, Roeders nach Kassel.
Ebenso wie dies von Preußen und Oldenburg bereits geschehen ist, und wie es von Meck-
lenburg und einer Reihe kleiner norddeutscher Staaten nahe bevorsteht. In dem neu zu
bildenden Bund wird die niederländische Regierung die Freiheit haben, mit Luxemburg
einzutreten, mit Limburg nicht.
*420. Telegramm an den Gesandten in Karlsruhe
Grafen von Flemming.
[Eigenhändiges Konzept.]
In dem Wunsche, den nahe verwandten Grohßherzog von Baden noch im letzten Momente
davon zurückzuhalten, seine Truppen unter den Befehl des Prinzen Alexander von Hessen zu
stellen, der die Truppen des VIII. Bundesarmeekorps gegen Preußen führen sollte, entsandte
König Wilhelm I. am 21. Juni seinen Flügeladjutanten Oberstleutnant von Schweiniß, der
seine Tätigkeit als Militärbevollmächtigter in Petersburg unterbrochen hatte, um an dem
Feldzuge teilzunehmen, nach Karlsruhe. Näheres über den — erfolglosen — Verlauf der
Mission siehe: Denkwürdigkeiten des Botschafters General von Schweinitz, I, 223.
Berlin, den 21. Juni 1866.
Flügeladjudl(ant) Oberstl(eut)n(an)t von Schweinitz reist soeben in besondrem aller-
h(öchsten) Auftrage über Nancy nach Baden zum Großherzog. Suchen Sie durch alle
Mittel Absendung der Truppen zu hindern oder zu verzögern. Gewalt gegen Baden un-
möglich, da wir Süddeutschland noch in dieser Woche angreifen.
*421. Telegramm an das Oberkommando in Kassel.
[Eigenhändiges Konzept.)
Da Kurfürst Friedrich Wilhelm I. von Hessen, der am 15. die preußische Sommation in
schroffer Form abgelehnt hatte, trotz des Einmarsches der preußischen Truppen in Schloß
Wilhelmshöhe verblieben war, so beschloß König Wilhelm auf Anraten Bismarcks, noch einen
letzten Versuch zu machen, um ihn auf die preußische Seite hinüberzuziehen. Zu diesem Zweck
wurde der Gesandte General Roeder, der sleit dem 13. in Berlin weilte, am 21. nochmals
nach Kassel gesandt; er sollte nunmehr dem Kurfürsten die Wahl zwischen dem Bündnisse mit
Preußen und der Abführung als Kriegsgefangener nach Stettin stellen.
Berlin, den 21. Juni 1866.
General von Möder reist heut Abend nach Kassel, um dem Kurfürsten die Wahl zu
stellen zwischen einem Bündniß und der Abführung nach Stettin. Lehnt der Kurfürst das
Bündniß ab, so ist er auf Requisition des Gen(erals) von Röder als Kriegsgefangner unter
allen einem Souverän gebührenden Rücksichten nach Stettin zu geleiten. Nimmt er das
Bündniß an, so ist er dennoch unter Aufsicht zu halten u(nd) seine Abreise nicht zu gestatten,
bis die Hauptbedingungen des Bündnisses erfüllt sein werden, worüber weitre Mittheilung
erfolgen wird.
422. Erlaß an den Gesandten bei den Hansestädten
Freiherrn von Richthofen.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.]
Am 20. Juni lief in Berlin ein Telegramm Freiherrn von Richthofens ein: „Wenn ich
recht unterrichtet bin und in letzter Stunde keine Änderung erfolgt so haben wir einer höf-
lichen, aber ganz formellen Ablehnung unserer Propositionen (vgl. Nr. 408, Anlage) seitens