Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6b. (6b)

256 Warum Dreußen sich gegenüber dem Konzil zurückhält. 
worden, hinter denen die Regierung nicht zurückbleiben wollte. Graf Wimpffen lobte auf 
meine Anregung die Rede des Bischofs Stroßmayer in lebhaften Ausdrücken. 
Ich sagte dem Kaiserlichen Gesandten, daß ich mit dem Prinzip vollkommen einver- 
standen sei, daß die Rechte des Staates und die Gesetze gegen Übergriffe des Konzils ge- 
wahrt werden müßten. Sch glaubte aber, daß vertrauliche Cinwirkung in Nom, um die 
Kurie vor extremen Schritten zu warnen, nur insoweit von Erfolg sein würde, als sie von 
Katholischen Höfen ausginge; Mahnungen von unserer oder sonst von evangelischer 
Seite hätten keine Aussicht auf Beachtung". Dies sei der Grund, welcher uns eine größere 
Surückhaltung auferlege. Wir müßten uns in dem gegenwärtigen Stadium darauf ver- 
lassen, daß die deutschen Bischöfe ihre Pflichten gegen den Staat, wie gegen ihre heimischen 
Kirchen kennten. Rach den uns bisher aus Rom zugegangenen Nachrichten rechtfertige die 
Haltung der deutschen Bischöfe vollkommen das Vertrauen Sleinelr Mloajestät! des Königs 
ulndl] der friedliebenden Bevölkerung beider Confessionen“. 
Ew. pp. wollen diese Mitteilung als m Shrer Orientierung bestimmt ansehen und Shre 
Haltung in Ubereinstimmung damit einrichten. 
*1514. Erlaß an den Gesandten in Stuttgart 
Freiherrn von Rosenberg. 
[Konfept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.] 
Bei den Adrehdebatten, die im baprischen Landtage unmittelbar nach Eröffnung der 
Session eingesetzt batten, war auch verschiedentlich die Srage aufgeworfen worden, ob in einem 
konkreten Sall eine Verpflichtung Baherns aus dem Schutz-- und Cruhbündnisse mit oder 
ohne Prüfung des casus lcederis entstehe. Der Aegierungskommissar Sreiherr von Böldern- 
dorff Kellte lich in der Dedatte auf den Standpunkt, daß in der Luxemburger Krise 1867 
Vern bereits eine solche Prüfung ausgeübt habe; er nahm also, öhnlich wie es der württem- 
bergische Minister Sreiherr v. Barnbüler in leiner Kammerrede vom 30. Cktober 1867 getan 
batte, das Vecht der Prüfung in Anjspruch. In einer sich daraus zwischen nord- und füd- 
deutschen Blättern entspinnenden Preßfehde wurde von baprischen Organen aus der Tatlache, 
daß die preuhische Regierung der Varnbülerschen Rede vom Jahre 1867 nicht öffentlich 
entgegengetreten war, der Schluß gezogen, daß sie das Aecht der süddeutschen Staaten, ziu 
prüfen, wann sie den casus foederis als vorhanden anzunehmen hätten, ob bei jedem Kriege 
oder nur bei einem Verteidigungskriege, anerkannt habe. Dem wurde mit aller Entschieden- 
beit in den offinösen preußischen Organen entgegengetreten. In der „Kölnischen Zeitung“ 
wurde mitgeteilt, dah die preußische Regierung gegen Varnbülers Rede vom Jahre 1867 auf 
diplomatischem Wege remonstriert habe (ogl. dazu Bismarcks Erlaß an Greiherrn v. VNosen- 
berg vom 12. ARovember 18367, Bd. VlIa, ANr. 931). Auch die „Norddeutsche Allgemeine 
Jeitung“ erklärte, dah „das Schweigen der preußischen Regierung gegenüber der diesfälligen 
Bebauptung des Ministers v. Varnbüler in der württembergischen Kammer vom 30. Cktober 
1867 sich lediglich aus einer Rücksichinahme auf das parlamentarische Bedürfnis des württem- 
bergischen Ministers erkläre.“ Eine solche Kognition würde aber „tbeoretisch eine Abjurdität 
sein und faktisch das Bündnis annullieren“. 
Vertraulich. Berlin, den 21. Sebruar 1870. 
Die Rolle, welche die Rede des FSreiherrn von Varnbüler vom 30. Oktober 1867 in 
der gegenwärtigen Polemik über die Schutz- und Trutzbündnisse spielt, macht es mir 
wünschenswert, über die Stellung, welche der genannte Minister heute m diesen Verträgen 
einnimmt, eine Aufklärung zu erbalten. Wir haben gegen den in meinem Erlaß vom 
12. Aovember 1867 (No. 124) wörtlich angeführten Pasfus jener Rede damals nicht 
öffentlich reklamiert, weil wir die Schwierigkeiten, mit welchen der Herr Redner in der 
„ Der Satz vom Semikolon ab elgenbändiger Zusatz Bismarcks im ersten Komept von Abekens Hand. 
* Der Satz eigenhöndiger Zusatz Bismarcks.