256 Warum Dreußen sich gegenüber dem Konzil zurückhält.
worden, hinter denen die Regierung nicht zurückbleiben wollte. Graf Wimpffen lobte auf
meine Anregung die Rede des Bischofs Stroßmayer in lebhaften Ausdrücken.
Ich sagte dem Kaiserlichen Gesandten, daß ich mit dem Prinzip vollkommen einver-
standen sei, daß die Rechte des Staates und die Gesetze gegen Übergriffe des Konzils ge-
wahrt werden müßten. Sch glaubte aber, daß vertrauliche Cinwirkung in Nom, um die
Kurie vor extremen Schritten zu warnen, nur insoweit von Erfolg sein würde, als sie von
Katholischen Höfen ausginge; Mahnungen von unserer oder sonst von evangelischer
Seite hätten keine Aussicht auf Beachtung". Dies sei der Grund, welcher uns eine größere
Surückhaltung auferlege. Wir müßten uns in dem gegenwärtigen Stadium darauf ver-
lassen, daß die deutschen Bischöfe ihre Pflichten gegen den Staat, wie gegen ihre heimischen
Kirchen kennten. Rach den uns bisher aus Rom zugegangenen Nachrichten rechtfertige die
Haltung der deutschen Bischöfe vollkommen das Vertrauen Sleinelr Mloajestät! des Königs
ulndl] der friedliebenden Bevölkerung beider Confessionen“.
Ew. pp. wollen diese Mitteilung als m Shrer Orientierung bestimmt ansehen und Shre
Haltung in Ubereinstimmung damit einrichten.
*1514. Erlaß an den Gesandten in Stuttgart
Freiherrn von Rosenberg.
[Konfept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.]
Bei den Adrehdebatten, die im baprischen Landtage unmittelbar nach Eröffnung der
Session eingesetzt batten, war auch verschiedentlich die Srage aufgeworfen worden, ob in einem
konkreten Sall eine Verpflichtung Baherns aus dem Schutz-- und Cruhbündnisse mit oder
ohne Prüfung des casus lcederis entstehe. Der Aegierungskommissar Sreiherr von Böldern-
dorff Kellte lich in der Dedatte auf den Standpunkt, daß in der Luxemburger Krise 1867
Vern bereits eine solche Prüfung ausgeübt habe; er nahm also, öhnlich wie es der württem-
bergische Minister Sreiherr v. Barnbüler in leiner Kammerrede vom 30. Cktober 1867 getan
batte, das Vecht der Prüfung in Anjspruch. In einer sich daraus zwischen nord- und füd-
deutschen Blättern entspinnenden Preßfehde wurde von baprischen Organen aus der Tatlache,
daß die preuhische Regierung der Varnbülerschen Rede vom Jahre 1867 nicht öffentlich
entgegengetreten war, der Schluß gezogen, daß sie das Aecht der süddeutschen Staaten, ziu
prüfen, wann sie den casus foederis als vorhanden anzunehmen hätten, ob bei jedem Kriege
oder nur bei einem Verteidigungskriege, anerkannt habe. Dem wurde mit aller Entschieden-
beit in den offinösen preußischen Organen entgegengetreten. In der „Kölnischen Zeitung“
wurde mitgeteilt, dah die preußische Regierung gegen Varnbülers Rede vom Jahre 1867 auf
diplomatischem Wege remonstriert habe (ogl. dazu Bismarcks Erlaß an Greiherrn v. VNosen-
berg vom 12. ARovember 18367, Bd. VlIa, ANr. 931). Auch die „Norddeutsche Allgemeine
Jeitung“ erklärte, dah „das Schweigen der preußischen Regierung gegenüber der diesfälligen
Bebauptung des Ministers v. Varnbüler in der württembergischen Kammer vom 30. Cktober
1867 sich lediglich aus einer Rücksichinahme auf das parlamentarische Bedürfnis des württem-
bergischen Ministers erkläre.“ Eine solche Kognition würde aber „tbeoretisch eine Abjurdität
sein und faktisch das Bündnis annullieren“.
Vertraulich. Berlin, den 21. Sebruar 1870.
Die Rolle, welche die Rede des FSreiherrn von Varnbüler vom 30. Oktober 1867 in
der gegenwärtigen Polemik über die Schutz- und Trutzbündnisse spielt, macht es mir
wünschenswert, über die Stellung, welche der genannte Minister heute m diesen Verträgen
einnimmt, eine Aufklärung zu erbalten. Wir haben gegen den in meinem Erlaß vom
12. Aovember 1867 (No. 124) wörtlich angeführten Pasfus jener Rede damals nicht
öffentlich reklamiert, weil wir die Schwierigkeiten, mit welchen der Herr Redner in der
„ Der Satz vom Semikolon ab elgenbändiger Zusatz Bismarcks im ersten Komept von Abekens Hand.
* Der Satz eigenhöndiger Zusatz Bismarcks.