524 Notwendigkeit der Unterdrückung schädlicher Kundgebungen.
die von Deutschland gestellten Sriedensbedingungen ermuthigen, sind wesentliche Dienste,
welche der feindlichen Kriegführung zum Vachtheile der vaterländischen erwiesen werden".
Das Braunschweigsche Arbeitermanifest vom §. d. M. und die Königsberger Resolution
vom 14. d. M., von der französischen Presse wirksamer ausgebeutet, als in der Heimath
erkennbar sein mag, haben wesentlich zur Ermutbigung Frankreichs, zur Verlängerung seines
Widerstandes beigetragen. Die republikanische Partei, welche gegenwärtig in Paris die
Herrsehaft errungen hat, ist in ihrer Auffassung der Lage wesentlich bestärkt worden durch
die Kundgebungen der gleichgesinnten Partei in Deutschland, deren Einfluß auf die deutsche
Politik dort nach Maßgabe der in Grankreich gemachten Erfahrungen beurtbeilt wird“.
Ob Manifestationen, wie die Rede des Dr. Jacoby und die unter dem Vorsitze des Kauf-
manns Herbig gefaßte Resolution, dem Vaterlande den Verlust von 100 oder 10 Ooo Men-
schenleben mziehen, das vermag niemand zu berechnen, erscheint aber auch ohne Einfluß auf
die Rechtsfrage, da der Nachweis einer narhteiligen Cinwirkung auf die Kriegführung hin-
reicht, um die Pflicht der Unschädlichmachung der absichtlichen oder unabsichtlichen Bundes-
genossen des Seindes zu begründen.
Der Generalgouverneur hat früher mehrere Hannoveraner, deren Haltung in Bezug auf
den Krieg zu Besorgnissen Anlaß gab, durch das Mittel der nternirung ohne Strafverfahren
vorübergebend unschädlich gemachto. Dagegen wurde von keiner Seite Beschwerde erhoben,
ulnd) doch war die Berechtigung zu jenen Mahregeln nicht anders begründet wie die m dem
jetzigen Verfahrenn.
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, hiernach die dortigen Stadtbehörden mit Bezug auf das
unterm 27. d. M. an des Königs Woajestät gerichtete CKelegramm sowie die Unterzeichner
eines vom Oberbürgermeister Kieschlte am 24. d. M. an mich abgesendeten Telegramms in
Bezug auf die fraglichen Berhaftungen gefälligst verständigen zu wollen. Sch begreife, daß
dieser Borgang dort inmitten einer patriotisch erregten Bevölkerung bedeutungslos erscheinen
mag, und ich würde mich im Frieden jeder Verkümmerung des freien Ausdrucks von
Anlsichten widersetzen, die ich für irrthümliche halte, deren Aeußerung aber gesetzlich nicht
strafbar ist. Wenn aber die Herren Unterzeichner der gedachten Telegramme sich vergegen-
wärtlgen wollen, daß es nicht auf den Eindruck in Königsberg, sondern auf die Eindrücke in
Paris und Grankreich ankommt, so werden vielleicht auch sie das Recht der kriegführenden
Militärgewalt anerkennen, welche in dem Bestreben, den Abschluß des Sriedens mu beschleu-
nigen, Einflüsse unschädlich zu machen sucht, von deren Wirksamkeit sie eine Verlängerung
des Krieges nach Maßgabe der hier gemachten Wahrnehmungen besorgt's.
* Der letzte Satz eigenhändiger Jusatz Bismarcks. Er lautete in v. Keudells Fassung: „Kund-
gebungen, welche nun aus Deutschland jseldst gegen den Erwerb des Elsoß hervortreten, uumal von leiten der
sotialpolitischen Partei, welche augenblicklich in den größten Städten Srankreichs herrscht, und deren Bedeutung
in Deutschland daher dort überschätzt wird, solche Undgebungen ins geeignet die französischen Machtbaber in
ihrer Verblendung m bestärken, und zwar in noch höherem Mahe als etwa die moralische Unterstützung einer
neutralen Macht, weil man mit Recht voraussetzt, daß wir auf die Anschauungen in Deutschland mebr als
auf die des Auslandes Rücksicht nehmen müssen.“ 4
Der Eingong des Ablatzes eigenhöndiger Zusohh Bismarcks.
1% Vgl. dazu Ar. 1696. n .
Der Absatz von den Worten im ersten Satze an: „durch das Mittel der önternirung..
susatz Bismarcks. k, 4 4 l
5r 12 Der letzte Ceil des Satzes von den Worten an: „und ich würde mich im Srieden . durch eigen-
öndige Korrekturen Bismarcks bestlmmt. 4 1
böndige Der lezte Satz durch die Worte: „auch sie das Aecht .. . Bestreben“ und der Schluß: „Einflüsse
umschödlich . ..“ von Bismarck eigenbändig erweitert.
eigenbändiger