Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XIX. Band. (19)

Nekrolog. 399 
reln wissenschaftliche Laufbahn zu betreten, und deshalb 
wollte er sich auch nach seiner Ruͤckkehr von Heidelberg 
bel der juridischen Fakultät in Würzburg habilitiren. Da 
jedoch dieser sein Wunsch scheiterte, so wendete er sich 
sofort dem praktischen Berufsleben zu, ohne sich je von 
der ihm theuer gewordenen Wissenschaft zu trennen. Er 
praktizirte nun von 1826 bis 1828 beim k. Landgerichte 
Kitzingen, erstand im Jahre 1827 das juridische Staats- 
Examen und erwarb sich auch hier den ersten Platz in 
der J. Klasse, ungeachtet sich tüchtige Nebenbuhler mit 
ihm um diese Ehre stritten. Seine dienstliche Laufbahn 
war nunmehr folgende: 29. Mai 1828 Accessist am kgl. 
Appellationögerichte des Unter-Mainfreises, 10. Januar 
1832 funktionirender Aktuar am Landgerichte Würzburg 
l d. M., 10. Februar 1833 Landgerichts-Aktuar zu Mar#c 
steft, 26. Juni 1836 als Aktuar nach Dettelbach kommit- 
tirt, 26. Dezember dess. J. zum Landgerichts-Aktuar da- 
selbst ernannt, 21. August 1842 Assessor bei dem k. Ap- 
belietionögerlchte von Oberfranken, und 2. Dezember 
dess. J. Nath bei dem Wechselgerichte zu Bamberg, dann 
2. Mai 1848 Appellationsgerichtsrath in Aschaffenburg, 
dabei vom 13. Dezember dess. J. bis April 1851 funk- 
tionirender Oberstaatsanwalt, endlich 8. April 1852 
II., Staatsanwalt beim kgl. Oberappellationsgerichte. In 
llen diesen Stellen gewann er sich durch seine Berufs- 
treue und Gewandtheit die allgemeine Achtung, sowle die 
Zuneigung und Freundscheft seiner Kollegen. Wic er sich 
zur Staatsanwalktschaft hingezogen fühlte und von wel- 
chem würdigen und erhabenen Standpunkte aus er das 
Amt eines Staatsanwaltes betrachtete, das bezeugt am 
besten seine Rede, welche er am 12. April 1849 bei Er- 
öfnun) der ersten Schwurgerichtssitzung in Würzburg gc- 
halten hat. (S. Neue Würzburger Zeitung 1849, Nr. 105.) 
Er lebte mit ganzer Seele den verschiedenen ihm über- 
tragenen Aemtern, verlor dabei aber nie die Wissenschaft 
aus den Augen. Kinder seiner wenigen Mußeslunden 
sind die zahlreichen Aufsätze in den „Blättern für Rechts- 
anwendung“ 2), dann die vielen Referate in den „Sitzungs- 
2) Auch unsere Zeltschrift hat durch den frühen Tod des eben 
so edlen als hervorragend tüchtigen Mannes einen schweren 
Verlust erlitten. Seine Beiträge vereinigen alle guten 
Elgenschaften in seltener Weise: gründliche Gesetzkunde und 
großen Erfahrungsrelchthum, Fruchtbarkelt, Umsicht und