512 Zur Priorttätsordnung §F. 24 Nr. 1.
seitigen Erbrechtsansprüche ein Erkenntniß erlassen
und acchtekräfti geworden ist 10).
OAGE. v. 17. Mai 1861 RNr. 923 6/1
Mittheilungen aus der Praris.
Zur —] K. 21 Nr. 1.
VBol. Bd. Xll S 85; Bd. XXV S. 20, S. 270.
Ein zankpfanentag war nur bun ein con-
stitutum possessorium vollzogen worden. Das
Pfandobjekt gelangte niemals in die Detention des
Gläubigers, es blieb in der des Schuldners, bis
der Konkurs über diesen ausbrach und der Gegen-
stand zur Masse gezogen wurde. Daß ein solcher
Pfandvertrag im Konkurse keine Wirkung habe,
kein Vorzugsrecht gewähre, selbst dann nicht, wenn
kein besonderer Verdacht der Simulation des Ver-
trages vorliege, ist vom obersten Gerichtshofe neuer-
lich wieder anerkannt worden.
OAGE. v. 17. Juli 1861 RNr. 13166%1.
77.
Kuriosum.
Eine Beweisauflage lautete: daß eine Abgabe
„seit unvordenklicher Zeit oder seit wie
viel weniger Jahren“ gereicht wurde. Wenn
das erfunden wäre, wäre es gut erfunden. Es ist
aber (leider!) wahr und gar nicht lange her.
X S. 185 und
Bb. XXIII z 2005 OG. v. *& Februar 1855
Rr. 305 5 /85, v. is. Mäzz 1856 RNr. 62415 5/16,
v. 10. Nov. 1857 RNr. 83 6 /8 und vom 16. Jan.
1860 RNr. 3 ½ ⅝.
Redakt.: Dr. Steppes. Verl.; Palm 4& Enke (##balbt Ente)
in Erlangen. Druck von Junge & Sohn
16) Vergl. Sassrt Athir de- 1 r*# 119 Nr. 112;
Bl. f. RA. 258, Bd.