Samstag den 5. Juni 1869. 34. JLahrgang. A 12.
Dr. 3. A. Feusffert's
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zunächst in Bayern.
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Entscheidungen des odersten Gerichtehofes für Payern
rechts des Aheines.
1.
Zum Art. 274 Abs. 2 des allgemeinen deutschen Handels-
gesetzbuches.
“—— Jeitschr. f. Gesess. 5 Mochtopft d. Königr. Bayern Bd.
f. Privatr. S. 9; Samml michug. Aitse.
des k. 26. 7 Handels-App. 4 5 I S. 220 und
Der oberste Gerichtshof hat in einigen Erkennt-
nissen der in der Ausschrift bezeichneten Gesetzesstelle
eine Auslegung gegeben, welche von der Auffassung
derselben durch das k. Handelsappellationsgericht,
dessen Erkenntnisse an den oben angeführten Orten
veröffentlicht sind, wesentlich abweicht.
Im ersten Falle hatte ein Viktualienhändler
gegen einen Gewerbsgenossen auf Rückzahlung eines
Darlehens von 400 fl. bei dem Bezirksgerichte ge-
klagt, über welches der Beklagte dem Kläger am
13. März 1862 einen Schuldschein ausgestellt
hatte. Beklagter war rechtskräftig von der Klage
entbunden worden. Nun trat der Kläger bei dem
Appellationsgerichte mit einer Nichtigkeitsklage auf,
in welcher derselbe Vernichtung des Erkenntnisses
Neue Folge XIV. Band.