Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Samstag den 5. Juni 1869. 34. JLahrgang. A 12. 
Dr. 3. A. Feusffert's 
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zunächst in Bayern. 
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Oypothelen Labedingt. richllgunt 
Entscheidungen des odersten Gerichtehofes für Payern 
rechts des Aheines. 
1. 
Zum Art. 274 Abs. 2 des allgemeinen deutschen Handels- 
gesetzbuches. 
“—— Jeitschr. f. Gesess. 5 Mochtopft d. Königr. Bayern Bd. 
f. Privatr. S. 9; Samml michug. Aitse. 
des k. 26. 7 Handels-App. 4 5 I S. 220 und 
Der oberste Gerichtshof hat in einigen Erkennt- 
nissen der in der Ausschrift bezeichneten Gesetzesstelle 
eine Auslegung gegeben, welche von der Auffassung 
derselben durch das k. Handelsappellationsgericht, 
dessen Erkenntnisse an den oben angeführten Orten 
veröffentlicht sind, wesentlich abweicht. 
Im ersten Falle hatte ein Viktualienhändler 
gegen einen Gewerbsgenossen auf Rückzahlung eines 
Darlehens von 400 fl. bei dem Bezirksgerichte ge- 
klagt, über welches der Beklagte dem Kläger am 
13. März 1862 einen Schuldschein ausgestellt 
hatte. Beklagter war rechtskräftig von der Klage 
entbunden worden. Nun trat der Kläger bei dem 
Appellationsgerichte mit einer Nichtigkeitsklage auf, 
in welcher derselbe Vernichtung des Erkenntnisses 
Neue Folge XIV. Band.