Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XLIII. Band. (43)

Systematisches Reglster. XXVH 
D. Prioritäts-Ordnung vom 1. Juni 1821. 
K. 2 und 3 Ziff. 3. Findet in Ansehung der auf Credit zu- 
beschichten Kausmannswaaren ein Separationsrecht stat!? 50, 72. 
Ziff. 8. Vorzugerecht für Ftisten, welche sich auf Rück- 
Kände an direkten und indirekten Staatsabgaben beziehen. 157. 
E. Notariatsgesetz vom 10. November 186 1. 
Art. 11 und 14. Vergleich über eine unbewegliche Sache vor 
dem Droebgeriche 
. 14. 2) Ueber dessen Anwendung auf spätere Nebenver- 
räge Zu 8. 21 des Landtags-Abschiedes vom 18. Febr. 1871. 
*. b) Auflösung einco Gesellschoftovertrages zu einer Anwesens- 
zertrümmerung nach Erwerbung von Grundbesitz. 49. c) Deß- 
gleichen mit Abtretung unbeweglicher Sachen an einen Gesellschafter. 
Durch Hinterlegung des dießbezüglichen Vertrages bei dem Notare 
nach Art. 22 wird dem Art. 14 nicht genügt. 211. d) Auftrag, 
ein bestimmtes Anwesen zu kaufen. 116. e) Kauspreiosi imulirung. 
94. s) Findet wegen Verweigerung des Vollzuges einer notariellen 
Urkunde Anfruch auf Ersatz der deßfallsigen Kosten statt? 65. 
Art. 106 Ziff. 5, Art. 112. Die von den Notaren behuss Fest- 
setzung dhidt Geblhren an die Bezirksgerichte ihres Wohnsitzes zu 
machenden Eingaben unterliegen der Stempeltare. 224. 
II. Civilrecht. 
A. Allgemeine Lehren. 
a) Zur Literatur der Relchsgesetze. 144. b0,. unguugeet ber 
Pfründeverordnung des Zuliusspitales in Wün urg Okt. 1816. 
Arme im Sinne des Mandate v. 12. Sept. 1607 5 e) Bel 
Reserve= und Landwehr-Oiftzleren greift die BO. vom 11. Juni 1816, 
die Anwendung des bayer. Landrechtes betr., nicht Platz. 165. 
Lehre vom Herkommen nach bayer. Landr. 181. e) Per- 
iöntite Klage des Hypothekgläubigers neben der dinglichen und 
vor dieser. 73, 252. 1) Selbsthilfe darf nur sofort ausgeübt wer- 
den. 165. 8) Vorherige mora des Schuldners ist auch nach 
bayer. Landr. die Voraussetzung zur Klagestellung. 153. b) Ueber 
im Genossenschaftsregister nicht eingetragene Vereine. Mangel 
der suristischen Persönlichkeit ungeachtet deren prozessualer Handlunßo- 
fählgkeit. 202. i) Res publicae. Eigenthum hieran. Aucschluß 
von ia clen an bestimmten rebus publicis und deren Pertl- 
nenzen. 20. k) Res sacrae. Eigenthum hieran. 61. I) Be- 
welslast bei der Behauptung von dem Rechtaogeschäfte beigesügten 
Bedingungen. 96, 214. m,) Rechtogeschäfte Minderjähriger ohne 
Vormund bezw. Vater. Entstebt hieraus eine naturalis obligatio 
hegen die Minorennen? 127. u) Plus petitio tempore. Sautrung