Systematisches Reglster. XXVH
D. Prioritäts-Ordnung vom 1. Juni 1821.
K. 2 und 3 Ziff. 3. Findet in Ansehung der auf Credit zu-
beschichten Kausmannswaaren ein Separationsrecht stat!? 50, 72.
Ziff. 8. Vorzugerecht für Ftisten, welche sich auf Rück-
Kände an direkten und indirekten Staatsabgaben beziehen. 157.
E. Notariatsgesetz vom 10. November 186 1.
Art. 11 und 14. Vergleich über eine unbewegliche Sache vor
dem Droebgeriche
. 14. 2) Ueber dessen Anwendung auf spätere Nebenver-
räge Zu 8. 21 des Landtags-Abschiedes vom 18. Febr. 1871.
*. b) Auflösung einco Gesellschoftovertrages zu einer Anwesens-
zertrümmerung nach Erwerbung von Grundbesitz. 49. c) Deß-
gleichen mit Abtretung unbeweglicher Sachen an einen Gesellschafter.
Durch Hinterlegung des dießbezüglichen Vertrages bei dem Notare
nach Art. 22 wird dem Art. 14 nicht genügt. 211. d) Auftrag,
ein bestimmtes Anwesen zu kaufen. 116. e) Kauspreiosi imulirung.
94. s) Findet wegen Verweigerung des Vollzuges einer notariellen
Urkunde Anfruch auf Ersatz der deßfallsigen Kosten statt? 65.
Art. 106 Ziff. 5, Art. 112. Die von den Notaren behuss Fest-
setzung dhidt Geblhren an die Bezirksgerichte ihres Wohnsitzes zu
machenden Eingaben unterliegen der Stempeltare. 224.
II. Civilrecht.
A. Allgemeine Lehren.
a) Zur Literatur der Relchsgesetze. 144. b0,. unguugeet ber
Pfründeverordnung des Zuliusspitales in Wün urg Okt. 1816.
Arme im Sinne des Mandate v. 12. Sept. 1607 5 e) Bel
Reserve= und Landwehr-Oiftzleren greift die BO. vom 11. Juni 1816,
die Anwendung des bayer. Landrechtes betr., nicht Platz. 165.
Lehre vom Herkommen nach bayer. Landr. 181. e) Per-
iöntite Klage des Hypothekgläubigers neben der dinglichen und
vor dieser. 73, 252. 1) Selbsthilfe darf nur sofort ausgeübt wer-
den. 165. 8) Vorherige mora des Schuldners ist auch nach
bayer. Landr. die Voraussetzung zur Klagestellung. 153. b) Ueber
im Genossenschaftsregister nicht eingetragene Vereine. Mangel
der suristischen Persönlichkeit ungeachtet deren prozessualer Handlunßo-
fählgkeit. 202. i) Res publicae. Eigenthum hieran. Aucschluß
von ia clen an bestimmten rebus publicis und deren Pertl-
nenzen. 20. k) Res sacrae. Eigenthum hieran. 61. I) Be-
welslast bei der Behauptung von dem Rechtaogeschäfte beigesügten
Bedingungen. 96, 214. m,) Rechtogeschäfte Minderjähriger ohne
Vormund bezw. Vater. Entstebt hieraus eine naturalis obligatio
hegen die Minorennen? 127. u) Plus petitio tempore. Sautrung