Full text: Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

Armenrecht — Aufkündigung. 15 
besondern Vollmacht. VI, 193. Verfahren, wenn der Ofk.= 
Anwalt ulcht am Gerschtssitze wohnt. III, 32. 
Armenrecht: befreit nicht vom Ersatz der Kosten an den 
obslegenden Geguer. I. 273. Auch nicht von der Kauti- 
onsleistung im Prozeß, wo solche gefordert werden kann. 
II, 230. Nr. 3. Wegen Zulassung zum AR. hat der 
Gegner kein Beschwerdenrecht. III, 203. VII, 160. Fall, 
in welchem es zur Erthellung des All. keines Armutts- 
zeugnisses bedarf. IX, 272. 
Arrest: in der Materie von Aoresisachen sind zu unterschel- 
den: 1) dlesenigen Fälle, in welchen die Begründung des 
außerord. Gerichtsstandes des Arrests erstrebt wird. I, 
113. 2) Die Fälle, in welchen nur provisor. Scscherstel- 
lung der künftigen Erekutlon bezweckt wird. 114. 3) Das 
dem Arrest-Prozeß eigene Verfahren im Justifikationster- 
min darf mit der Verhaudlung der Hauptsache nicht ver- 
wechselt werden. 117. 4) Die Nachsuchung des Arrestes, 
als prov. Sicherstellung nach GO. K. 6 kann auch noch 
in der Erekutionsinstanz vorkommen. 118. — Gewerbs- 
ansäßlgkeit ohne Grundbesütz befreit nicht vom Arrest. II, 
92. Im Arrestpreß wird durchgehenes nur Bescheinl- 
Zung erfordert. V, 384. Ist zu Arrestversügungen ein' 
Kollegialbeschluß ersorderlich VII, 411. Ist das forum 
arresti als erloschen zu betrachten, wenn ein erkaunter 
Arrest auf den Grund einer vom Schuldner geleisteten Kaution 
relarirt wird? IX, 412. Ist ein verfügter Arrest nicht aus 
dem Grunde wieder aufzuheben, weil gegen den Schuldner 
von dem auswärtigen Gerichte des Landes, in welchem er 
selnen Wohnsitz hat, der Konkurs röffnet wurde IX, 
235. Personakarrest“" des Schuldners als Exekutionsart. 1, 
367, 375, 383, 391. 
Arrestprozeß, s. Nrrest. 
Assignation: Rechtsverhältulsse hiebei in Beziehung auf 
Immission u. Konkurseröffnung. X, 38, 105. insonderhelt 
bei angewiesenen Gehaltstheilen. ib. 40. 
Attentate: von Mandaten zu deren Abstellung. L, 24. 
Verfügung der Zeugenvernehmung zum ewigen Gedächtniß, 
während die Berufung gegen das Beweislnterlokut schwebt, 
ist kein Attentat. IX, 141 
Attest, s. Zeugniß. 
Aufsänge, s. Zehentrecht. 
Aufhebung u. Abänderung. VIII, 65. Aufbebung des 
zweltrichterlichen Urtheils über die Berufung, in Folge des 
oberstrichterlichen Ausspruchs, daß vie in zwelter Instanz 
zurückgewlesene Adhäsion zuzulassen sey. X, 415 
Aufkündigung: von der Voreinrede ves Mangels vor-