Full text: Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

16 Aufsichtsrecht — Auszug. 
gängiger Aufkündigung. IV, 80. I, 413. Klagverjährung 
bei bedungener Aufkündigungszeit. V, 46. 
Aufsichtörecht der Obergerichte bezüglich unterrichterllcher 
Hamdlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 1X, 206. 
Aufwendungen: über die Vermuthung elner freigebigen 
Mbsich, bei Auswendungen der Aeltern für die Kinder. 
,- 
Aufzeichnungen: über Bewelsführung mittelst gemeln- 
schaftl. Aufzeichnungen, insbesondere durch Kerbhölzer u. 
Bierbücher. X, 385. 
Aug#urger Recht: Form der Immobiliarverträge. V, 
Au porteur Obligationen, s. Papiere an porteur. 
Aurnch (bei Herrieden): dortselbst geltendes Recht. IX, 320, 
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Ausfertigung: Kompetenz zur Entscheidung, ob eine 
Urkunde doppelt auszufertigen sei. V, 12. 
Ausland, s. Rückfall. Verbrechen. 
Ausländer, s. Kaution. 
Auslegung: der Partikularrechte. III. 129. undeutlicher 
Beweisinterlokute. I, 254. II, 356. VII, 97. IX, 280. 
Namenlose Auslegung (Miszelle). II, 139. - 
Ausleihen verwalteter Kapitalien auf Namen des Ver- 
walters. X, 32. 
Ausnahme, s. Austrag. 
Auspfändung: Voraussetzungen des hlerdurch erlangten 
Vorzugsrechts im Konkurs. X, 308. 
Ausstattung: der Kinder des Schuldners, in wie fern 
sie von dessen Glänbigern mit der actio Pauliana ange- 
fochten werden könne? IX, 211, Nr. 5. — geschwächter 
Weibspersonen, s. Schwängerung, außereheliche. 
Vgl. auch Abfindung. 
Austrag: fällt, wenn von beiden Austräglern der eine stirbt, 
dessen Hälfte dem überlebenden an? I, 292. Kann der 
Austragsberechtigte die Führung des Hausschlüssels ver- 
langen? VI, 351. Der Austrag kommt bel der Hand- 
lohnserhebung nicht in Anschlag. II, 305. Begründet der 
bel einer Guksübernahme bedungene, dem HPyp.-Buche aber 
nicht elnverlelbte Austrag nach bayr.-R. ein gegen den 
dritten Gutsbesitzer verfolgbares dingl. Recht, wenn dieser 
die Austragsleistung nicht speciell übernommen hat? IX, 
191. Verpflichtung des Gutsnachfolgers für den von sei- 
nem Vorbesitzer übernommenen Austrag. IX, 310. Aus- 
trägler als Zeugen im Prozesse ihrer Gemelnde. 1II, 144. 
Auswanderungen: über die Rechtsverhältnisse bei Aus- 
wanderungen nach Nordamerlka. X, 337. 
Auszug, s. Austrag.