XXIII. Abschnitt.
Die einheitliche Rechtschreibung.
75 18. Dezember 1902, Zentralblatt S. 432, haben die ver-
öbündeten Regierungen vereinbart, eine einheitliche Rechtschreibung
in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden
einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige
Verständigung unter einander und mit Oesterreich abzuweichen.