Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XXVII. Abschnitt: Das Gesandtschaftswesen. 487 
3. Quartierfreiheit und es können deshalb die Lokale der Gesandt- 
schaften polizeilich nicht durchgesucht werden; 
. das Recht der Privatreligionsübung; 
. das Druckereirecht; 
4.#das Recht der Abgabenfreiheit und zwar sowohl hinsichtlich der 
direkten als auch der indirekten Abgaben mit Ausnahme ihrer 
privaten Grundstücke, sowie der Abgaben an Chaussee-, Wege-, 
Fähr= und Brückengeldern, sowie dem Briesporto, ebenso der 
Abgaben von der Betreibung eines Handels oder Gewerbes. 
Vergleiche hiezu die Bekenntmachung vom 20. November 1902 
Zentralbl. Seite 409, betreffend den Zolltarif der Anzugsgüter 2c. 
der bei dem deutschen Reiche beglaubigten Botschafter, Gesandten, 
Ministerresidenten, Räte, Legationssekretäre und Attaches. 
. Das sogenannte Gesandtschaftsceremoniell in Beziehung auf 
Empfänge, Audienzen, Visiten u. s. w. 
Dasselbe bestimmt sich je nach den bei den beteiligten Höfen be- 
stehenden Gewohnheiten. 
Bezüglich der Gehalts= und Pensionsverhältnisse kommt die Konsular- 
verordnung vom 23. April 1879 Seite 127 und 7. Februar 1881 
Seite 27, sowie die §§ 25, 35, 40 und 51 des Reichsbeamtengesetzes 
vom 31. März 1873 Seite 65 zur Anwendung. 
In Betreff der Tagegelder des Urlaubs und der Stellvertretung 
s. Gesetz vom 8. November 1867 § 6 S. 138, Verordnung vom 23. April 
18719 S. 127 u. 134 und Verordnung vom 17. August 1894 S. 518. 
o 
H 
— —— —„— 
7. Kapitel. 
Das Gefolge der Gesandten. 
Hierunter sind begriffen: 
1. alles Dienstpersonal der Gesandtschaft; 
2. seine Gemahlin und Angehörigen, die sich bei ihm befinden. 
Sie alle genießen das Exterritorialitätsrecht und das Recht der 
Unverletzbarkeit. 
Zu der Klasse 1 gehören insbesondere: 
die (Botschafts= und Gesandtschafts-) Sekretäre und Näte, 
die Attaches, Dollmetscher und Uebersetzer, 
die Gesandtschaftskanzler, 
die Kanzleidirektoren, Kanzlisten, Schreiber, Kommis, Praktikanten, 
Fouriere, Herolde, Zahlmeister, die Staats- oder Kabinets- und 
die Feld= oder Armee Kouriere oder Eilboten, Kanzleidiener, 
die Pre diger, Aerzte, 
die Kavaliere, Pagen, Edelknaben, Marschälle und Stallmeister.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.