Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Zweite Abtheilung. 
Geschichtt Aleisiens (mit Einschluß der Lausihen) und 
Thüringendb bis zu BPrider Vercinigung 1123 (1130) 
bio, 1247. 
Arstes Hauptftück 
Geschichte der meißner Mark bis auf Heinrich den 
Erlauchten. 
  
1. Markgraf Konrad (der Große) und selne Erwerbunges. 
Die große Welfen= und Hohenstaufen -Zeit wird auch für 
unsere meißner Mark bedentungsvoll. Die festgestellte Erb- 
lichkeit der Mark, die Landeshoheit vorbereitend, wird von un- 
berechenbaren Folgen. Was jetzt der Markgraf in seinem 
Amte thut, er thut's sich selbst und seinem Hause. Ohne diese 
Erblichkeit würde leicht die todte Hand, die nicht stirbt, oder 
die Kirche, die Oberhand behalten haben und endlich — an con- 
sequenter Politik der Bischafe und Abte gebrach es nicht — alleinige 
Grundbesitzerin geblieben sein. Auch verhinverte die Erblichkeit, 
daß allzu schwache Fürsten das Ihrige ganz verloren oder auf- 
zehrten, allzu starke das Fremde zu sehr- mißbrauchten. Eine 
gleichmäßigere Regierungspolitik bildet sich; nicht Jeder braucht 
den ganzen Cyclus von Erwerbungsexperimenten einzeln für sich 
wieder durchzumachen. Mit größerem Nachdruck trat man der 
Widerspenstigkeit der Großen im Lande, denen nun zu sangui-
	        
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