1829
1331
288 Markgraf Friedrich der Ernsthafte.
Markgraf mit Kaiser Ludwigs Tochter Mechthild verlobt, die
ihm früher bestimmte Braut aber, die schon am meißner Hofe
erzogene Tochter Johanns von Böhmen, Jutta, wieder heim-
geschict wurde 1). Im Jahre 1329 von seinem keiserlichen
Schwiegervater für volljährig erklärt, vollzog er uun zu Nürn-
berg die Vermählung mit Mechthild von Wittelsbach und er-
hielt statt der 10,000 Mark Mitgift die Städte Mühlhausen
und Nordhausen verpfändet, die aber erst durch Bedrohung mit
der Reichsacht zur Unterwerfung unter die wettinische Schutz-
herrlichkeit gezvungen werden mußten. Letztere wurde auch über
Goslar ausgedehnt 2), außerdem auch seit 1323 der meißnische
Pfandbesitz des pleißner Landes wiederholt bestätigt und be-
festigt.
Gestützt auf die Gunst seines kaiserlichen Schwiegervaters
verstaud es Friedrich, die Spuren der unter seinen nächsten Vor-
gängern stattgefundenen verderblichen Zerrüttungen zu verwischen
und die Macht seines Hauses auf der von seinem Vater wieder-
gewonnenen Basis aufs Neue zu befestigen. Die rücksichtslose
Energie, mit der er hierbei oft verfuhr, rechtfertigt den Namen
des Ernsthaften, der ihm beigelegt worden ist. So hatte er
zwar 1328 seinen zweiten Vormund für seine Dienste mit
Ziegenrück, Triptis und Auma belehnt, forderte sie ihm aber
nachher 1332 wieder ab und ließ sie ihm endlich nur unter-
pfändlich. Auch drang er seiner Mutter Elisabeth von ihrem
Leibgedinge Weißenfels (nach Andern Weißensee) ab und ließ
sich einen kaiserlichen Restitutionsbrief für alle ihm in seiner
Minderjährigkeit zugefügten Schäden geben. Dagegen nahm ihm
König Johann von Böhmen Görlitz, zur Mitgift seiner zurück-
geschickten Tochter gehörig, und einige andere meißnische Er-
werbungen in der Oberlausitz weg (1329). Zwar trat Frie-
drich dem Bunde, der sich unter des Kaisers Auspicien 1331
1) Noch früher war er mit einer Schwester Johanns von Brimden-
burg verlobt gewesen.
2) Die nordhansischen Verhältnisse, der Unterschicd zwischen Reichs-
vogtei und Reichsschultheißenamt sehr genau bei Weisse II, 54. Noch
1486 und 1558 erscheinen die Kurfürsten von Sachsen als Schutz= und
Landes-Fürsten von Nordhausen.