Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1829 
1331 
288 Markgraf Friedrich der Ernsthafte. 
Markgraf mit Kaiser Ludwigs Tochter Mechthild verlobt, die 
ihm früher bestimmte Braut aber, die schon am meißner Hofe 
erzogene Tochter Johanns von Böhmen, Jutta, wieder heim- 
geschict wurde 1). Im Jahre 1329 von seinem keiserlichen 
Schwiegervater für volljährig erklärt, vollzog er uun zu Nürn- 
berg die Vermählung mit Mechthild von Wittelsbach und er- 
hielt statt der 10,000 Mark Mitgift die Städte Mühlhausen 
und Nordhausen verpfändet, die aber erst durch Bedrohung mit 
der Reichsacht zur Unterwerfung unter die wettinische Schutz- 
herrlichkeit gezvungen werden mußten. Letztere wurde auch über 
Goslar ausgedehnt 2), außerdem auch seit 1323 der meißnische 
Pfandbesitz des pleißner Landes wiederholt bestätigt und be- 
festigt. 
Gestützt auf die Gunst seines kaiserlichen Schwiegervaters 
verstaud es Friedrich, die Spuren der unter seinen nächsten Vor- 
gängern stattgefundenen verderblichen Zerrüttungen zu verwischen 
und die Macht seines Hauses auf der von seinem Vater wieder- 
gewonnenen Basis aufs Neue zu befestigen. Die rücksichtslose 
Energie, mit der er hierbei oft verfuhr, rechtfertigt den Namen 
des Ernsthaften, der ihm beigelegt worden ist. So hatte er 
zwar 1328 seinen zweiten Vormund für seine Dienste mit 
Ziegenrück, Triptis und Auma belehnt, forderte sie ihm aber 
nachher 1332 wieder ab und ließ sie ihm endlich nur unter- 
pfändlich. Auch drang er seiner Mutter Elisabeth von ihrem 
Leibgedinge Weißenfels (nach Andern Weißensee) ab und ließ 
sich einen kaiserlichen Restitutionsbrief für alle ihm in seiner 
Minderjährigkeit zugefügten Schäden geben. Dagegen nahm ihm 
König Johann von Böhmen Görlitz, zur Mitgift seiner zurück- 
geschickten Tochter gehörig, und einige andere meißnische Er- 
werbungen in der Oberlausitz weg (1329). Zwar trat Frie- 
drich dem Bunde, der sich unter des Kaisers Auspicien 1331 
1) Noch früher war er mit einer Schwester Johanns von Brimden- 
burg verlobt gewesen. 
2) Die nordhansischen Verhältnisse, der Unterschicd zwischen Reichs- 
vogtei und Reichsschultheißenamt sehr genau bei Weisse II, 54. Noch 
1486 und 1558 erscheinen die Kurfürsten von Sachsen als Schutz= und 
Landes-Fürsten von Nordhausen.
	        
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