Object: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

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Betanntmachungen. 
I. Webrere Geistliche scheinen daröber in Zweisel zu stehen, ob das wegen Brebelichung der le- 
digen Mannopersonen vor ersülltem a4. Jahre beslehende Verbot auch auf die angestellten Schul- 
17 uchue ebnen sey, oder ob auf solche dieses Geseb keine Anwendung lelde. 
un das oeschfia Patent vom 13. Dec. 1 7* durch ein höchsles Reseript vom 29. Jan. 1 
dahin Frebealla. erléuteprt worden ist, daß solches nicht auf die Shhuhhiner Fasseecen t 
ihnen er laubt lseyn solle, sobald sie zu einem Sech t gelangtn nach besinden, auch ehe sie 
das geserlich Ausr erreicht haben, sich zu verehelicken; so wud solches , — hiermit zur 
Nachricht und Nachachtung im vorkommenden Fall bekannt gemacht. 
eimar 1820. 
r den 19. April 1 
Groherzogl. S. Ober-Conssstortum, 
Peucer. 
. Da d enunter den 23. Maͤrz d. J. verfaßte in Nummer 28. des dießjährigen hiesigen Wochen- 
1u4, und in nar biesigen nserhn abgedruckte Bekanntmachung wegen Bezahlung des 
rios von — * Untersuchungssacken von mehreren Eriminal= und Dostbehörden mißoerston- 
bort worden und dessallicge Klagen un Anfragen eingelausen sind; so wird hierdurch mit Bezug auf 
vorbenannte Bekanntmachung erluterungeweise noch zur öfentlichen Kunde gebracht und resp. den 
Poslmiern at 
daß bei di F Betress der Ausgaben an die Posten zur Absendung, 
a ie 
#. der arusgebenden Behoͤrde nach wie vor es srey stehet, bey wirklich herrschastlichen Angelegen- 
eiten, J. V. in den die allgemeine Verwaltung des Criminolgerichts oder sein Rechnungsrevisions- 
aeen kurcheet ie enheiten 5 der Ausschrifl: 
„ Herrscha Grote berzogl. Die mgfechen“ zu bedien 
d. nach allen la 1 rCr wulnschengan! ½ unterworsenen Dt Wie Aufgabe nach Gutbesinden zu 
(rankiren oder unfrankirt zu lassen, 
—T ——2 wo hr4% keine Kostenerslaktung ersolgen kann, sich nach wie vor 
er 
Unvermoͤgende unttsudengelehen zu bedienen. 
D. In eff des Empfangs von der Post, 
daß bei diesen Sachen: 
daß darauf nolirte fremde Porto jeden Falls der Post sosort baaadn wwerden muß, 
d. daß das imitniische Porto ebensalls sofort bezablt werden muß, wenn weder: 
„Herrschaftlich" noch: „Unvermögende umessuchunge Sache“ * n stehet 
e. daß dad so belahte nnüoi Porto in ollen Fdlicn notirt und in allen den Fä##n seiner Jei 
ost reclamirt wird, wo s nic einen efangenen. betrifft, von welchem solches wieder 
lgubringen gewesen. ist. Weimor den 236. April 18 
Whe po74. Sb “*7— In spection. 
uͤhlm 
n#. Es wird biermit öffentlich bekannt gemacht, daß uen Entinchhenlahne SChirurgus Chrisliay 
— Sachse, zu Weido, zugleich alo doriijẽr Amts-- und Stadtchirurgus ongestellt und verpslichlet 
i'den ist. Weimor den Zo. May 
roßhengogl. ankechrertion, 1 Sectiom. 
and. 
di 1 
z8 im Maaflk. on dem Jenaischen Ober-Forftamt zur K1 P#roht. worden, daß dle Hribat. Holzum 
rüche erlitlen boben, à 
dölzer weder ausgema, 
kun wonden schen 44 und Procgehen noch viel weniger die baducch entstandenen Stocke auögegra-
	        
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