S 56. Das Verkehrswesen. 121
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die Erhebung von Abgaben auf natürlichen Wasser-
straßen.
Durch Gründung der Häfen von Vegesack und
Bremerhaven hatte die bremische Schiffahrt ihre Stütz-
punkte an der Unterweser gewonnen. An der Be-
seitigung der natürlichen Hindernisse der Schiffahrt,
der Verbesserung des Fahrwassers der Weser, wurde
seit Anfang des 19. Jahrhunderts in wechselndem Um-
fange gearbeitet. Die in den Jahren 1888—1895 von
Bremen planmäßig ausgeführte Korrektion der
Unterweser — von Bremen bis Bremerhaven —
brachte vollen Erfolg, so daß die Unterweser jetzt eine
nutzbare Fahrtiefe von ca. 6 m hat und für die Ent-
wicklung der stadtbremischen Häfen eine neue Ära
begann. Eine weitere Vertiefung ist in Aussicht ge-
nommen (vorbereitet durch Vertrag mit Preußen v.
99. März 1%6). Zur Deckung der Kosten der Korrektion,
die sich im März 1908 einschließlich Bauzinsen und
Erhaltungskosten auf. 59,7 Mill. Mk. beliefen, erhebt
Bremen nach Ermächtigung durch das Reichsgesetz
vom 5. April 1886 eine Schiffahrtsabgabe von den
nach und von bremischen Häfen oberhalb Bremerhavens
gehenden Seeschiffen von mindestens 300 cbm Raum-
gehalt (oben S. 127), Die Angelegenheiten der Unter-
weserkorrektion werden durch eine besondere Deputation
verwaltet. Eine Korrektion der Außeonweser
unterhalb Bremerhavens ist durch Vertrag zwischen
Preußen, Oldenburg und Bremen 1891 eingeleitet: Die
Ausführung ist Bremen übertragen. Die Kosten werden
aus den Erträgen der Tonnen- und Bakengelder (S. 132)
bestritten. .
Im Interesse der Verbesserung der Schiffahrts-
verbindung mit dem Binnenland hat Bremen sich an
den Kosten des von Preußen unternommenen ‚Rhein-
Weser-Kanals beteiligt (Vertrag v. 29. März 1906).
Die bremischen Häfen sind Staatseinrichtungen
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